Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 190

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7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (671 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Invest­ment­fondsgesetz geändert werden (753 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (678 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen (754 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir setzen in der Tagesordnung fort und gelangen zu den Punkten 5 bis 8, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte.

 


14.45.03

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vorab begrüße ich die Delegation des ägyptischen Exilparlaments auf der Zuschauergalerie und darf den ägyptischen Kollegen einen interessanten Aufenthalt hier im Herzen der österreichi­schen Demokratie wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Zur Sache: Die Bundesregierung ist sehr großzügig, wenn es um die Haftungsüber­nahmen für Griechenland geht. Bei den heimischen Sparern will man sich jedoch zur Gänze mit diesem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, kurz ESAEG, aus der Verantwortung stehlen. Sowohl bei den Haftungsübernahmen für Griechenland als auch bei der Kindesweglegung bei den heimischen Sparern beruft man sich auf EU-Recht. Österreichs Finanzhilfen für Griechenland in Form von Dar­lehen und Haftungsübernahmen betragen rund 8,1 Milliarden €. Auf die Summe der Einwohner der Eurozone bezogen sind wir Vizeeuropameister in der Übernahme von Haftungen – noch vor Deutschland. Dieses Haftungsvolumen beträgt 1,6-mal so viel wie das Volumen dieser Steuerreform.

Derzeit haften die Banken im Falle einer Bankeninsolvenz für die ersten 50 000 € pro Einleger, von 50 000 bis 100 000 € springt der Bund ein. Der Bund will sich jedoch bis zum Jahr 2019 durch das ESAEG zur Gänze aus der Einlagensicherung zurückziehen. Ab dann müssen die Banken die Garantie für die Spareinlagen allein übernehmen. Diese Garantieübernahme soll über einen Fonds erfolgen, in den jede Bank ab heuer 0,8 Prozent ihrer Einlagen einzahlt. Ziel ist ein Fondsvolumen von 1,5 Milliarden € bis 2025.

Um Ihnen die Relation dieser 1,5 Milliarden zu verdeutlichen: Die Griechen haben in der Vergangenheit täglich weit mehr als 1,5 Milliarden € von den Bankomaten be­hoben.

Wir Freiheitlichen wollen weder dieses Einlagensicherungsgesetz noch einen grenz­über­schreitenden Schutz der Bankguthaben durch einen europaweiten Einlagensiche­rungsfonds als dritte Säule der Bankenunion. Ein europaweiter Einlagensicherungs­fonds wäre kein Schutz unserer heimischen Sparer, sondern eine neuerliche Über­nahme von Haftungen für marode ausländische Banken. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Bund soll weiterhin die Möglichkeit haben, für erstattungsfähige Einlagen zu haften, um das stark angeschlagene Vertrauen der Sparer in die Sicherheit des öster-


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