Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 215

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auch zu innerfamiliären Streitigkeiten kommt. Ziel müsste sein, familiären Konflikten durch Klarheit der Regelung den Nährboden zu entziehen.

Insgesamt ist das aber ein sehr modernes und positives Gesetz, und ich hoffe, dass sich dieses moderne Gesetz in seiner Gesamtschau bis zu seiner Evaluierung im Jahr 2020 auch bewährt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.44


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


15.44.47

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Verehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuer­zahler und Gäste auf der Galerie! Ich begrüße die Neuerungen zum Erbrecht im Großen und Ganzen sehr, insbesondere gefällt mir, dass Erben von Unternehmen davor bewahrt werden sollen, das Unternehmen möglicherweise zerschlagen zu müssen, um den Pflichtteil auszubezahlen.

Im Sinne des Wirtschaftsstandorts ist es eine wirklich kluge Lösung, dass man den Pflichtteil bis zu fünf Jahre stunden kann. Als problematisch in diesem Zusammenhang sehe ich es aber, dass dafür die sogenannten gesetzlichen Verzugszinsen von 4 Prozent fällig werden. Das sind die Zinsen gemäß dem ABGB. Das ABGB ist die zweitälteste gültige Privatrechtskodifikation der Welt, und das ABGB ist, wie wir wissen, über 200 Jahre alt, daher ist es längst an der Zeit, das Thema der Zinsen an die heutige Zeit anzupassen.

Ich schlage daher vor, dass überhaupt bei allen Gesetzen, die Zinsen vorsehen, ein Text eingefügt werden soll, der bei der Verzinsung auf einen variablen Indikator abstellt. Die Zinslage ändert sich ja mitunter eklatant – wie wir wissen, haben wir jetzt sogar schon Negativzinsen –, Basis sollte also immer der Euribor sein, plus oder minus, eben ein Auf- oder Abschlag.

Ich bringe daher jetzt betreffend das Erbrecht folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Betriebs­über­gaben werden einfacher? – nicht ohne marktkonforme Verzinsung der Pflichtteilsstun­dung!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzes­vor­schlag vorzulegen, in welchem dafür Sorge getragen wird, dass die Verzugszinsen für eine Pflichtteilsstundung gem. § 766 ABGB, mit einem variablen Indikator auf Basis des Euribor versehen sind.“

*****

Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.47


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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