Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 241

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5. In Art. 3 Z 33 wird in § 514 Abs. 31 die Wendung „xx.xxxx.xxxx“ durch die Wendung „1. Jänner 2016“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 1 Z 53 (§ 118a StGB):

Die Wiederaufnahme der aufgrund eines redaktionellen Versehens gegenüber dem Ministerialentwurf (ME/98) entfallenen Wortfolge „oder durch die Verwendung des Computersystems“ stellt im Einklang mit den Erläuternden Bemerkungen sicher, dass § 118a StGB nunmehr auch einen der wesentlichen – derzeit straflosen – Fälle des „Hackings“ sanktioniert,, nämlich die Einrichtung von „BOT-Netzwerken“ (automatisier­ten Computerprogrammen, die u.a. die Netzwerkanbindung oder Daten von vernetzten Computern nützen).

Zu Art. 1 Z 84 und 87 (§§ 148 und 153 StGB):

Hier sollen fehlerhafte Novellierungsanordnungen berichtigt werden.

Zu Art. 1 Z 101 (§ 163b Abs. 2 Z 1 StGB):

Schon der Überschrift und der Textierung des Abs. 1 folgend, soll auch in dieser Tatbestands­variante nur auf unvertretbare Handlungen (hier: unrichtiger Bestätigungs­vermerk) abgestellt werden.

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


16.51.22

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist das immer eine Entscheidung – heute haben wir sie schon öfter treffen müssen –: Hier ist das Glas für uns halb voll, daher unterstützen wir diese Regierungsvorlage auch entsprechend.

Wir begrüßen auch die Richtung dieser Regierungsvorlage, aber ich würde eingangs schon auch gerne einmal sagen, dass in dieser Regierungsvorlage sehr vieles nicht drinnen ist.

Ein Bereich ist zum Beispiel einfach das Entstauben von Tatbeständen, die meiner Meinung nach im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren haben. Ein wesentlicher Brocken, über den man da diskutieren könnte, wären natürlich sämtliche Tatbestände, die die Meinungsfreiheit einschränken. Über einen werden wir ja auch noch disku­tieren, das ist das Gutheißen von Straftaten, betreffend den mein Kollege Scherak gemein­sam, glaube ich, mit Kollegin Korun einen Antrag eingebracht hat. Diesbe­züglich hätte ich mir durchaus erwartet, dass man weiter geht. Es ist ja doch immerhin als großer Reformwurf angekündigt gewesen, und das, glaube ich, bleibt dann hinter den Erwartungen zurück.

Wirklich schade finde ich auch, dass bis dato darüber hinaus noch nichts im Bereich des Maßnahmenvollzugs drinnen ist. Ich weiß – oder besser: ich höre –, Herr Minister, da wird etwas vorbereitet, da wird etwas passieren, dennoch weise ich erneut darauf hin, dass jeder Tag, an dem nichts passiert, ein Tag ist, an dem es eine menschen­rechtswidrige Situation in Österreich gibt, und daher verstehe ich aus der Sicht von vielen Betroffenen, dass da die Zeit wirklich drängt.

 


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