Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 300

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eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend ein Bunde­gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftsgesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015) (687 d.B.)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Sollte sich im Zuge der Abrechnungen der Verwertungsgesellschaften für das Geschäftsjahr 2016 herausstellen, dass der Richtwert von 29 Millionen Euro Gesamt­aufkommen an Vergütungen (in etwa 20 Mio. bei Speichermedien und 9 Mio. Repro­graphievergütung) durch die Rückerstattungen wesentlich, d.h. um mindestens 1 Mio. Euro per anno unterschritten wird, so wird der Bundesminister für Justiz ersucht, Gespräche mit allen Beteiligten mit dem Ziel möglicher Anpassungen dieses Deckels für die Folgejahre aufzunehmen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


19.40.38

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Teil in diesem Gesetz, der eigentlich als fortschrittlich bewertet werden müsste, der die Wissenschaft betrifft, nämlich eine Open-Access-Maßnahme. Open Access ist das Schlagwort, wobei es darum geht, öffentlich finanzierte Forschung auch tatsächlich der Öffentlichkeit wieder frei zugänglich zu machen.

In diesem Gesetzentwurf ist das Zweitnutzungsrecht erstmals vorgesehen. Das bedeutet, dass WissenschafterInnen das Recht erhalten, bereits publizierte Artikel zum Beispiel auf ihrer Homepage oder ihren StudentInnen zur Verfügung zu stellen. Das war der Hintergrund.

Herr Brandstetter, wir haben das vor einem Jahr einmal bei einem Termin besprochen. Leider ist es nun aber so, dass dieser § 37a, wie Sie ihn vorschlagen, eigentlich kaum wirksam werden kann; Sie tun so, als würden Sie die Öffnung der Wissenschaft unterstützen. Aber wenn man sich den Paragraph genauer anschaut, stellt man fest – und das war in allen Stellungnahmen, in allen Begutachtungen von Universitäten, vom Wissenschaftsministerium und so weiter enthalten –, dass das nicht geändert worden ist.

Dieser Paragraph tut so, als würde er für die WissenschafterInnen etwas tun, tat­sächlich ist es aber ein Paragraph, der es für WissenschafterInnen so schwierig wie möglich macht, von diesem Recht tatsächlich Gebrauch zu machen.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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