Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 318

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OBDK, die oberste Disziplinarbehörde der Rechtsanwälte, weggefallen ist. Diese Agenden hat der Oberste Gerichtshof übernommen.

Mit dieser Verschiebung der Kompetenz in der letzten Instanz mussten letztlich auch die Kostentragungsregelungen neu getroffen werden. Man ist bei der damaligen Regelung davon ausgegangen, dass es ein bisschen mehr kosten wird, als es bislang gekostet hat. Bislang hat also die OBDK im Jahr ungefähr 100 000 € gekostet. Und jetzt ist die Frage gewesen: Wie berechnet man die Kosten, die beim Obersten Ge­richtshof anfallen, denn diese sind von der Rechtsanwaltskammer Wien zu ersetzen? Da gab es Diskussionen, die bis zu einem Pauschalbetrag von 600 000 € gereicht haben. Jetzt hat man sich auf einen Betrag von rund 150 000 € geeinigt. Das heißt, es ist eineinhalbmal so viel, wie es bislang gewesen ist. Damit kann die Rechtsanwalts­kammer leben.

Sie müssen auch sehen, dass in jenen Fällen, in denen es einen Schuldspruch in Dis­ziplinarsachen gibt, der Disziplinarverurteilte ja auch die Kosten zu tragen hat. Wenn diese Kosten nicht in einer angemessenen Relation stehen, dann würde der Straf­zweck wahrscheinlich nicht in der Weise erreicht werden, in der er sollte. Was ich damit sagen will, ist: Wenn der Kostenersatz über die Strafe hinausgeht, dann würde sich jeder Beschuldigte wundern. Wenn man diese Regelung so trifft, wie sie jetzt getroffen wird, dann glaube ich, dass man innerhalb der Angemessenheit bleibt, sodass der allenfalls verurteilte Disziplinarbeschuldigte dann nicht die Ersatzstrafe über die Verwaltungskosten bekommt, weil – ähnlich wie bei dem Beispiel in meinem vorigen Redebeitrag – die Auslieferung selbst, das Verfahren selbst ja nicht die Strafe sein soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jarolim. – Bitte.

 


20.33.49

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die Dinge, die Kollege Vetter ausgeführt hat, kann man so stehen lassen, das ist alles richtig, das beinhaltet auch unser gemeinsamer Antrag.

Folgendes noch: Es gibt immer wieder Probleme in Verfahren, wo gleich zu Beginn die Frage, ob Gerichte dafür überhaupt zuständig sind, und wenn ja, welches Gericht, also das eigentlich Essenzielle für ein Verfahren nicht richtig gelöst wird und wo dann nach einem längeren Verfahren der Oberste oder ein anderes Gericht darunter, jedenfalls in der Berufung, entscheidet, eigentlich war das Ganze nichtig, alles wieder zurück.

Das soll nun mit einer neuen Regelung geklärt werden, wonach man gleich zu Beginn all jene Einwendungen vollständig erheben muss, die notwendig sind. Wenn nicht, dann gibt es keine Nichtigkeit mehr, das heißt, es wird sie de facto nicht mehr geben, weil eben die Verpflichtung ausdrücklich besteht. Das soll dazu führen, dass die Verfahren kürzer werden, und vor allem, dass es nicht zu einer übermäßigen Inan­spruch­nahme von Gerichten kommt, aus Gründen, die eigentlich bei den Parteien liegen.

Ich glaube, dass es kein epochaler, aber doch immerhin ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.34

20.34.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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