Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 721 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (669 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird (732 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 781/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer von der Bundesregierung unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft (733 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
20.36
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte zum Thema, wie das Weisungsrecht des Ministers gegenüber der Staatsanwaltschaft zukünftig gestaltet sein soll, mit einem leidenschaftlichen Plädoyer beginnen, aber nicht mit einem Plädoyer von mir, sondern mit einem Plädoyer eines Strafrechtsprofessors, der im „Kurier“ publiziert hat. Schon die Überschrift lässt keinen Zweifel, was er will: „Justizminister ohne Weisungsrecht“.
Und weiters: „Die bloße Existenz des Weisungsrechts verhindert, dass die Justiz aus parteipolitischen Auseinandersetzungen verlässlich herausgehalten wird. Genau dafür hat der Justizminister aber zu sorgen. () Das Weisungsrecht läuft dem naturgemäß zuwider.“
Dieser Professor führt das noch weiter detailliert aus. Es ist dem eigentlich auch nicht viel hinzuzufügen. Ich möchte aber nicht verschweigen, wer das war: Es ist der Strafrechtsprofessor Brandstetter, der mittlerweile Justizminister ist. Ich muss zu seiner Verteidigung sagen, auch der frisch angelobte Justizminister Brandstetter war in seinen ersten Interviews noch leidenschaftlich für eine Reform und für die Abschaffung des Weisungsrechts. Und dann haben die Mühen der Ebene begonnen. Dann haben die Arbeitsgruppen getagt, und irgendwann einmal ist diese Reform auf halbem Weg stecken geblieben.
Der Herr Justizminister hat noch etwas getan, was durchaus nicht ganz falsch war, auch wenn es uns nicht zufriedengestellt hat: Er hat als Provisorium eine Art Weisungsrat eingeführt, um einmal die Situation in den Griff zu bekommen. Wir haben damals schon gesagt, dieser Weisungsrat darf natürlich nicht in österreichischer Tradition Dauerzustand werden. Auch da hat der Justizminister noch gesagt, natürlich nicht, das ist kein Provisorium, das ein Dauerzustand werden soll. Jetzt ist alles
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