Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 323

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abgewählt werden. Aus gewichtigen Gründen der Staatsräson ist ein gewisser und jedenfalls transparenter Einfluss durchaus gesund in einem Rechtsstaat.

Wenn man aber schon die Optik verbessern will – und da habe ich ein gewisses Verständnis für den Minister –, dann wäre meiner Meinung nach das Hinzuziehen eines unabhängigen Justizrates, der basisdemokratisch legitimiert ist, eine gute Lösung gewesen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.50.02

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! In dieser Gesetzesvorlage gibt es zwei Schwerpunkte. Der eine Schwerpunkt ist die Verringerung und die Präzisierung der Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften, auf die ich nicht näher eingehen will. Der andere ist das Wei­sungsrecht des Bundesministers, das jetzt um einen Weisungsrat erweitert werden soll. Grundsätzlich hat die SPÖ nie gesagt, dass das staatsanwaltschaftliche Wei­sungsrecht nicht existieren soll, es war immer nur die Frage, bei wem und wer dieses Weisungsrecht ausüben sollte.

Dass wir über viele Jahre das Weisungsrecht eines Bundesstaatsanwalts, der durch zwei Drittel des Nationalrates gewählt wird und damit sehr wohl durch das Parlament legitimiert ist, favorisiert haben, das ist ja kein Geheimnis, aber wir haben uns jetzt auf einen Kompromiss geeinigt, wie das halt in einer Koalition üblich ist. Es ist für uns halt nur die zweitbeste Lösung, aber es ist eine bessere Lösung als vorher.

Das Weisungsrecht bleibt beim Bundesminister, der Weisungsrat wird bei der Generalprokuratur angesiedelt, und der Generalprokurator ist sicherlich jemand, der etwas von diesen Sachen versteht, weil er permanent auch jetzt damit befasst ist, in seinen Berichtspflichten damit umzugehen hat. Neu hinzu kommen zwei weitere Personen von außen, die auf Basis eines Vorschlags des Rechtsschutzbeauftragten nach Anhörung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungs­gerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs bestellt werden. Also viel mehr kann man sich da nicht mehr einfallen lassen, um das zu objektivieren. Ich glaube, das ist eine gute Vorgangsweise und gibt dem Minister auch eine Sicherheit. Wenn zwei durch die Höchstgerichte legitimierte Personen zusammen mit jener Person, die über die Berichtspflicht so und so Bescheid weiß, über einen Fall entscheiden, dann, glaube ich, ist das durchaus eine Möglichkeit, die man in Betracht ziehen sollte, dass das in Ordnung ist.

Dieser Weisungsrat soll zusammentreten, wenn eine Weisung erfolgen soll, wenn höchste Organe betroffen sind oder wenn großer Druck seitens der Öffentlichkeit in einer Causa gegeben ist. Ich glaube, dass das vernünftig ist. Die Zusammensetzung ist vernünftig, die Ansiedelung ist vernünftig, und letztendlich soll es auch ein Weisungs­recht geben, das beim Minister bleibt. Die Entscheidungen und Empfehlungen des Wei­sungsrates werden sicherlich fachlich und sachlich und objektiv getroffen. Dafür garantiert die Auswahl der Personen, aber auch der Umstand, dass der General­prokurator, der permanent mit diesen Dingen befasst ist und das im Detail kennt, letztendlich auch jemand ist, der weiß, wie man mit solch einer Sache umgehen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


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