Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 325

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

politisch bestellt wird. Das heißt, wir hätten ein neues politisches Organ, das dann ein Nebenminister oder Überminister oder was auch immer wäre, das Entscheidungen treffen würde und in Wirklichkeit – auch wenn es vom Parlament gewählt wird – dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich wäre.

Gegenüber dem Parlament wäre das nicht transparent, daher ist es einmal grund­sätzlich abzulehnen, einen Bundesstaatsanwalt einzuführen. Eine Kompromisslösung ist eben, das Weisungsrecht beim Minister zu belassen, ihn politisch weiterhin verant­wortlich zu machen, ihm aber diesen Beirat zur Seite zu stellen.

Unsere Kritik daran bezieht sich auf zwei Punkte. Zum einen: Die Zusammensetzung schaut so aus, dass der Generalprokurator der Vorsitzende dieses Beirates ist und zwei Mitglieder noch dazugewählt werden. Diese zwei Mitglieder werden letztendlich auf Vorschlag der Bundesregierung hinzugewählt, und das ist unserer Meinung nach falsch, hier müsste das Parlament in Wirklichkeit das Vorschlagsrecht haben. Auch im Sinne der Möglichkeit der Überprüfung und auch der Gewaltenteilung wäre es sinnvoll, wenn dieser Beirat eben auf Vorschlag des Parlaments besetzt würde.

Die Rolle des Generalprokurators ist auch durchaus problematisch – wie auch schon Kollegin Nachbaur angemerkt hat –, weil er eine Doppelfunktion hat, weil er auf der einen Seite etwa bei der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ent­scheidet, ob ein Rechtsmittel eingegangen wird, und auf der anderen Seite als Vor­sitzender des Beirates darüber entscheidet, ob eine Weisung erteilt werden soll oder nicht. Er hat eine Doppelfunktion, das ist nicht gut.

Wir hätten gerne eine andere Zusammensetzung und einen anderen Bestellmodus, aber letztendlich halten wir das jedenfalls für die derzeit bessere Lösung, für die weit­aus bessere Lösung als die Bundesstaatsanwaltschaft. Der entscheidende Punkt, dass das Entscheidungsrecht, die politische Verantwortung beim Minister bleibt, hat uns dazu bewogen, zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.57.32

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Kollege Steinhauser schon gesagt hat. Ich habe ja die leidenschaftlichen Diskussionen mit ihm auch im Justizausschuss wirklich genossen, und sie waren auch wirklich weiterführend. Ich bin auch sehr froh darüber, Herr Kollege Steinhauser, dass Sie meine wissenschaftlichen Arbeiten aus meiner früheren Zeit als Hochschullehrer aufmerksam lesen. Machen Sie das weiterhin, das kann sich nur positiv auswirken! Ich bin sehr froh darüber. Aber eines muss schon klar sein, und da gebe ich Ihnen durch­aus recht: Womit kann man Geschichte schreiben? Mit Revolution kann man Geschichte schreiben? – Vielleicht, ich weiß es nicht. Aber wenn Sie mich fragen, muss ich ehrlich sagen, ich bevorzuge die Evolution, weil die Revolution meistens nicht sehr nachhaltig ist, was Verbesserungen betrifft.

Tatsache ist, ich habe nicht die Neigung dazu, die eigene Meinung immer verab­solutieren zu wollen. Ich stehe nicht an, zu sagen, die eigene Meinung entwickelt sich weiter, weil sich auch der Erfahrungsschatz weiterentwickelt. Dafür muss man immer offen sein. Die eigene Meinung immer zu verabsolutieren und davon auszugehen, das ist es und alles andere ist schlechter, ist eigentlich unwissenschaftlich. Und das ist der Grund dafür, dass ich zu Beginn der Diskussion, zu Beginn meiner Amtszeit gesagt habe: Lassen wir einmal wirklich eine Expertengruppe darüber nachdenken, was denn


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite