Zu Artikel § 3 (3):
Anpassung der Einzelinvestitionsgrenze pro AnlegerIn an Änderung in Artikel §3 (1) Z 2.
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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.
21.33
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Es gibt Gott sei Dank in Österreich unglaublich viele tüchtige Menschen. Manche sind sogar bereit, unternehmerisches Risiko einzugehen.
Gerade die anfängliche Kapitalbeschaffung stellt allerdings oft ein großes Problem dar. Der Risikokapitalmarkt in Österreich ist leider sehr wenig etabliert, und oft dürfen Banken an Unternehmer gar keine Kredite vergeben. Ein Hauptgrund dafür ist Basel III. Das habe ich schon so oft erwähnt und kritisiert: Dieses monströse Regelwerk von über 4 000 Seiten trifft eine folgenschwere Unterscheidung zwischen Unternehmen und Staaten als Kreditnehmer.
Während Banken Staatsanleihen kaufen können, ohne diese mit Eigenmitteln unterlegen zu müssen, wird es aufgrund der vielen Auflagen immer unattraktiver für Banken, Unternehmen zu finanzieren. Es ist aber eigentlich nicht Aufgabe von Banken, Staaten zu finanzieren. Dafür sind ja die Steuern und Abgaben gedacht, die gerade in unserem Land ein Rekordniveau erreicht haben, sondern Banken sollten ihrer Kernfunktion nachkommen, nämlich Gelder einsammeln und Kredite an Menschen und Firmen vergeben.
Daher sollte sich Österreich auf europäischer Ebene dafür starkmachen, dass man zumindest temporär Basel III aussetzt. Basel III hat sich als absoluter KMU-Killer entpuppt; und ohne dass die Amerikaner Basel II unterzeichnet hätten, verhandeln die übereifrigen Europäer sogar schon über Basel IV. Das ist wirklich absurd!
Das ist aber ein gesamteuropäisches Problem. Also schauen wir einmal, was Österreich unabhängig von der EU dafür tun könnte, damit Jungunternehmer und Start-ups doch leichter an Finanzierungen herankommen!
Ich habe dafür folgende Vorschläge: Wenn ein Privater sein Geld in ein Jungunternehmen beziehungsweise in ein nicht börsennotiertes Unternehmen hineingibt, dann soll er für dieses erhöhte Risiko auch etwas haben, nämlich einen um die Hälfte ermäßigten Steuersatz, wenn seine Anteile im Laufe der Zeit etwas wert werden. (Abg. Katzian: Seine Mitarbeiter auch? – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Nächster Vorschlag: Wenn ein Privater sein Geld in ein Jungunternehmen oder in ein nicht börsennotiertes Unternehmen hineingibt, muss er seinen Verlustvortrag auf eine spätere Veranlagung geben können, sofern ein Verlust eintritt.
Oder: Wenn ein Privater sein Geld in ein Jungunternehmen oder in ein nicht börsennotiertes Unternehmen hineingibt, muss dieses Wagniskapital im Falle von Verlusten sofort abschreibbar sein, nicht so wie bisher im Laufe von sieben Jahren. Das würde sich dann doch viel stärker als Geldanlageform etablieren, noch dazu, wo man praktisch zuschauen kann, wie das Geld am Sparbuch einfach vor den Augen dahinschmilzt.
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