Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 341

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Ein Investor kann pro Projekt bis zu 5 000 € im Jahr investieren. Diese 5 000-€-Grenze kann überschritten werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich 2 500 € netto verdient. Dann kann das Zweifache des Monatsnettoeinkommens veran­lagt werden. Alternativ dazu können 10 Prozent des Finanzanlagevermögens pro Inves­tor angelegt werden, wenn diese Summe höher als 5 000 € ist. (Abg. Lichtenecker: Alles zu kompliziert!)

Das Rücktrittsrecht für Anleger beträgt wie im Bereich Konsumentenschutz zwei Wochen. Emittenten dürfen binnen sieben Jahren in der Summe nicht mehr als 5 Mil­lionen € abzüglich der bereits an die Anleger zurückgezahlten Beträge aufnehmen. Wird diese Schwelle überschritten, muss ein Kapitalmarktprospekt erstellt werden.

Allgemein sehe ich dieses Gesetz als sehr positiv, gerade was die Grundidee dahinter betrifft. Ich glaube, insgesamt sollte sich dieses Gesetz einmal in der Praxis bewähren, um hier weitere Schritte vorantreiben zu können.

Meiner Meinung nach besteht das Wichtigste darin, dass gerade die Start-up-Szene unterstützt wird – ein weiterer Schritt dieser Regierung, der zeigt, dass wir die Anliegen der Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land vorantreiben und für Verbes­serungen sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


21.48.34

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Geschätzter Herr Staatssekretär! Sie kennen vielleicht den Spruch: Man bekommt bei der Bank dann einen Kredit, wenn man nachweisen kann, dass man ihn nicht benötigt. – Diese Aussage birgt viel Wahrheit in sich. Jetzt im Zusammenhang mit dem Crowdfunding-Gesetz trifft das umso mehr zu.

Im Ursprung ist dieses Gesetz, wie wir es heute hier beschließen – auch mit den Stimmen der Grünen –, eigentlich ein grünes Gesetz. Es ist nämlich ein Gesetz zur basisdemokratischen Finanzierung unternehmerischer Ideen, wenn ich es einmal so formuliere. Die Grünen haben Basisdemokratie als einen wesentlichen Grundwert in ihrem Programm. Also unser Vorschlag: basisdemokratische Finanzierung innovativer Ideen. Wenn wir heute hier einen entscheidenden Startimpuls setzen, dann hat das unsere Unterstützung.

Sicher kann man – und da kommen ja die entsprechenden Anträge – noch ein bisschen mutiger vorgehen: 20 000-€- statt 5 000-€-Limit. Ja, selbstverständlich, aber trotzdem bin ich jetzt richtig erfreut, denn wir haben am 8. Juli letzten Jahres, also vor genau einem Jahr, diesen Antrag der Kollegin Ruperta Lichtenecker hier im Parlament eingebracht; und nach einem Jahr haben wir jetzt eigentlich eine sehr vernünftige Grundlage für weitere Entwicklungen.

Es geht aber, das möchte ich auch noch anmerken, jetzt nicht nur um dieses eine Tool, wie wir unternehmerische Ideen finanzieren, sondern es geht letztendlich auch darum, dass man die Gründungskultur – und darin sind wir uns mit dem Herrn Staatssekretär sehr einig – in Österreich forcieren müsste.

Ich darf schon meine Meinung kundtun. Ich habe den Eindruck, die meisten Öster­reicherinnen und Österreicher sitzen ähnlich müde wie Sie jetzt hier in Ihren Sesseln quasi gegenüber der Idee, Geld in Unternehmen zu investieren. Also da sind die Men-


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