Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 344

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enger zusammenwachsen werden. Die Entscheidung für ein bestimmtes Unterneh­men, das man unterstützen und finanzieren möchte, fällt ja ganz bewusst!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese alternative Finanzierungsform stärkt nicht zuletzt auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmerinnen und Unternehmern. Und ich möchte noch einen Input geben, der das aufzeigt und mir besonders wichtig erscheint: Crowdfunding könnte auch eine gute Möglichkeit für die Finanzierung des Eintritts in neue Märkte, also in den Export sein, weil im Export zurzeit die Wachstums­chancen liegen.

Der „Wirtschaftsbericht Österreich 2015“, der vergangene Woche vorgestellt wurde, weist genau in diese Richtung. Und wir wären gut beraten, das heißt, die Unternehmer wären gut beraten, wenn sie ihre unternehmerischen Chancen auch dorthin ausrichten würden. Wir wissen, dass weit mehr Unternehmen als derzeit im Export erfolgreich wären, wenn sie ihre Chancen mit einer Finanzierung über Crowdfunding – und es geht schon um Crowdfunding, Herr Kollege Matznetter, mit all seinen Zusatzformen – nützen würden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


21.58.44

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Crowdfunding geht es im Wesentlichen darum, dass man ein Vorhaben, ein Projekt nicht mehr ausschließlich oder gar nicht mittels Bankkredit finanziert, sondern über die Beteiligung privater Investoren.

Das heute zu beschließende Alternativfinanzierungsgesetz bietet – der Herr Staats­sekretär hat es schon angeführt – Rechtssicherheit, und zwar sowohl für diejenigen, die mit diesem Kapital arbeiten möchten, die ein Projekt umsetzen, als auch für die Anlegerinnen und Anleger. Die Veranlagungen erfolgen direkt beim emittierenden Unternehmen oder über Crowdfunding-Plattformen.

Das Limit von 5 000 € wurde schon erwähnt. Jetzt könnte man meinen, es sei zu wenig, dieses Limit bietet aber einen Schutz für die Anleger vor möglicherweise zu risikoreichen Investitionen.

Welchen Vorteil bietet Crowdfunding? – Es bietet vor allem Jungunternehmen eine bessere Startvoraussetzung, wenn sie ein Unternehmen gründen oder ein Unterneh­men auf solide Beine stellen möchten. Ein weiterer Aspekt, auch der ist schon kurz angeklungen: Crowdfunding bietet nicht nur Kapital, sondern bringt wichtiges Feedback vom Markt. Und genau dieses Feedback, diese Rückmeldung vom Markt ist äußerst notwendig bei einer Produkteinführung oder vor der Umsetzung einer neuen Idee.

Ich darf nun einige aktuelle Fakten aus Graz erwähnen, wo Jungunternehmer sehr stark gefördert werden, Start-ups, insbesondere Unternehmer aus der Kreativszene, und von denen wissen wir, dieses heute zu beschließende Gesetz ist grundlegend für sie. Sie harren in den Startlöchern und warten darauf, dass sie durchstarten können. Sie haben soeben mit Informationskampagnen zu ihren Produkten begonnen.

Dieses heutige Gesetz ist ein weiterer Impuls und wird zusätzlich zu den Dingen, die schon geschehen, eine wirklich bessere Voraussetzung für Jungunternehmer bieten.

Was geschieht zusätzlich schon? – Ich darf kurz zwei Beispiele erwähnen: die Wirt­schaftsagentur in Wien oder auch die Gründungsgarage in Graz des Instituts für Entre­preneurship, das ist eine Kooperation mit der KFU, mit der Karl-Franzens-Universität in Graz, die sehr stark mit der Stadt Graz kooperiert, mit dem Ziel, Innovation, Forschung


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