Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 34

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Busspur benützen, wenn das die zuständige Behörde ausdrücklich erlaubt hat, ein Verfahren eingeleitet hat und diese Information auf Zusatztafeln angebracht ist. Generell ist das ansonsten nicht gestattet.

Wenn die zuständige Behörde das gemacht hat, dann liegt das in ihrer Entscheidung und muss sachgerecht nachvollzogen werden können. Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, die in ganz Österreich unterschiedlich sind. In der Stadt ist es sehr oft so, dass die Busspur eine wichtige Funktion zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs hat und da ein anderes Geschwindigkeitsbedürfnis gegeben ist. Daher hat die Behörde sachgerecht zu entscheiden.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Pock. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage bezieht sich auf die Staatsschuldenquote vor allem in Kombination mit der ÖBB Infrastruktur. Wie Sie wissen, haben wir aktuell eine Staatsschuldenquote von 85 Pro­zent. In den letzten drei Monaten ist diese um weitere 0,3 Prozent gestiegen, innerhalb der letzten zwölf Monate um 3,8 Prozent. In Summe stehen wir derzeit bei 280,2 Mill­iar­den €.

Die ÖBB, konkret die ÖBB Infrastruktur, haben keinen sehr geringen Anteil an der Gesamtstaatsverschuldung, und es gibt Modelle wie in der Schweiz, wo der Infra­strukturausbau aus dem laufenden Budget und nicht durch Staatsverschuldung finanziert wird. Konkret sieht der aktuelle ÖBB-Rahmenplan 19,56 Milliarden für den Zeitraum von 2015 bis 2019 vor. Und wenn wir auch die Zuschüsse, die natürlich für Dienstleistung im Einkauf stattfinden, dazurechnen, dann sehen wir, dass zwischen 2015 und 2019 ein Gesamtbetrag von 39,45 Milliarden ausgegeben wird.

Meine konkrete Frage lautet:

134/M

„Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts getroffen, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur – insbesondere in Hinblick auf die Finanz- und Ertragslage der ÖBB Infrastruktur und vor dem Hintergrund der Nicht-Förderfähigkeit vieler Pro­jekte im Rahmen des EFSI – nachhaltig zu gewährleisten?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen versichern, die Staatsschulden sind deswegen gestiegen, weil es eine andere Bewertung der Staatsschuld gegeben hat. Die gesamte Schuld ist in diesem Sinne, also ausgelöst von den ÖBB, nicht gestiegen, man hat sie nur anders tituliert. Es ist mir immer sehr wichtig, zu sagen: Die Schuldensituation war gleich.

Mit der Investition von 2 Milliarden € in die Schieneninfrastruktur und 1 Milliarde € in das Straßennetz sind wir Investitionsweltmeister. (Abg. Moser: Ja, das ist ja das Problem!) Ich bin in dieser Republik der Investitionsminister. Es geht darum, dass wir hier sicherstellen, dass diese Investitionen in der Zukunft auch getätigt werden können. Damit schaffen wir viele Arbeitsplätze in diesem Land und bessere Bedingungen für die Menschen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Moser.)

Die ASFINAG finanziert sich zum Beispiel zur Gänze durch Mauteinnahmen, somit sind diese Investitionen finanziert. Die ÖBB Infrastruktur finanziert sich durch die im „Zielnetz 2025“ angestrebten Regelungen. (Abg. Moser: Durch Schulden!) Es gibt also


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite