Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 35

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ÖBB-Rahmenpläne. Die Finanzierung durch die Republik erfolgt in Form eines Annuitätenmodells – dieses ist im § 42 des ÖBB-Gesetzes in Form des Zuschussver­trages geregelt, das bedeutet, die ÖBB dürfen Anlagen mit der guten Bonität der Republik Österreich vergeben –, das vergleichbar mit einem Bauspardarlehen in Form von 30 gleich bleibenden Jahresraten durch den Bund bedient wird. Damit ist das eine sehr günstige Finanzierung, die mit jedem PPP-Modell konkurrieren kann. (Abg. Moser: Ja, 2 Milliarden!)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Eine Frage, die sich direkt auf Ihre Beantwor­tung bezieht. Erstens: Es gibt keine Unterscheidung zwischen einem österreichischen Staatsbürger und einem ÖBB-Staatsbürger. Es ist jeweils Steuergeld, aus dem die Schulden bedient werden müssen.

Zweitens haben wir das Maastricht-Kriterium, das auf 60 Prozent der Staatsverschul­dung abzielt. Und auch dann, wenn wir uns zu sehr günstigen Zinssätzen verschulden, verschulden wir uns dennoch über die 60 Prozent hinaus.

Es gibt sehr viele Beispiele von zentral- und westeuropäischen Staaten, wo Finanzie­rungen anders gelöst werden als in Österreich, die nachhaltig sind. Und Sie, Herr Minister, tragen ja in Ihrem Ressort – auch wenn wir in inhaltlicher Hinsicht unter­schied­licher Meinung sind – große Verantwortung auch dahingehend, die Staatsschul­den zu reduzieren.

Ich bringe jetzt zwei Beispiele. In der Schweiz wird durch die Straße die Schiene querfinanziert. Das würde in Österreich bedeuten, dass die Asfinag, die ja tat­sächlich auch einen Überschuss erwirtschaftet, die ÖBB querfinanzieren könnte.

Die zweite Möglichkeit ist, dass verkehrsbezogene Steuern, wie die NoVA, die Mineral­ölsteuer und andere, auch tatsächlich für die Infrastrukturprojekte herangezogen werden, also zweckgebunden sind.

Meine konkrete Frage: Sind solche oder ähnliche Maßnahmen aus Ihrer Sicht in Zukunft vorstellbar?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Erstens: Die Querfinanzierung wie in der Schweiz ist in Österreich nicht möglich, weil dies die Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union nicht zulässt – das habe ich heute schon bei der Anfrage des Abgeordneten Keck ausgeführt. Das ist aus meiner Sicht sehr deutlich.

Zweitens: Das, was wir investieren, schafft – erstens – Arbeit und bringt Steuerein­nahmen und schafft – zweitens – besseren Service für die Bevölkerung. Das wird auch von der Bevölkerung akzeptiert. Wir haben auch die größten Zuwächse im öffentlichen Verkehr, und wir sind nach wie vor das Bahnfahrerland Nummer eins.

PPP-Modelle – wir haben sie versucht – können die gute Performance, wie sie derzeit die ÖBB Infrastruktur zur Verfügung hat, nicht ersetzen. Die schaffen diese guten Bedingungen nicht. Und mir ist es wichtig, dass wir mit unserem Modell auch im internationalen Vergleich gut dastehen.

Es ist uns auch gelungen, jetzt Mittel aus der Europäischen Union zu bekommen, die wir zielgerichtet im Interesse der Bürger eingesetzt haben.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 7. Anfrage; das ist jene des Herrn Abgeordneten Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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