Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 33

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Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Hagen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister! Während in Wien die Busspur von Bussen, Einsatzfahrzeugen, Mopeds, Fahrrädern und auch Motorrädern benutzt werden darf, ist das in Bregenz, auf der anderen Seite Öster­reichs, ganz anders geregelt. In Bregenz dürfen zwar Einsatzfahrzeuge, Busse, Taxis, Mopedfahrer und auch Fahrradfahrer die Busspur benützen, aber es ist irgendwie eigenartig, dass dort die Motorradfahrer die Busspur nicht benützen dürfen und dort in der Hitze stehen und warten müssen und sich im Verkehr weiterschlängeln müssen.

Es ist doch der Vorteil der Busspur, dass man wesentlich schneller vorwärtskommt. In Wien hat man das erkannt und schaut, dass der Verkehr flüssig ist.

Meine Frage dazu:

133/M

„Worin sehen Sie den Vorteil einer nicht bundeseinheitlichen Regelung zur Benützung von Busspuren?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Zweck einer Busspur liegt in der Beschleunigung und in der Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs. Es ist bewusst eine Förderung des öffentlichen Verkehrs. Wir wollen, dass viele Menschen schneller sein können als der Individualverkehr.

Es gibt gesetzliche Ausnahmen, die das Befahren von Busspuren ermöglichen, und zwar für Taxis, das ist ein quasiöffentliches Verkehrsmittel, Krankentransportfahrzeuge, Straßendienste, wenn sie für die Straße arbeiten, und die Müllabfuhr. Dabei handelt es sich überall um ein höherwertiges öffentliches Interesse.

Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob Ausnahmen erforderlich sind und ob es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit unbedenklich ist, eine Busspur für einspurige Fahr­zeuge freizugeben. Es ist zu bedenken, dass der Vorteil der Busspur, nämlich die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs, mit jeder Ausnahme auch eingeschränkt wird. Somit ist diese Regelung, dass die zuständige örtliche Behörde in diesem Fall eine Entscheidung trifft, aus meiner Sicht sachgerecht.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister, Sie haben jetzt einiges erklärt und gesagt, was der Vorteil der Busspur ist und wie der öffentliche Verkehr gefördert werden sollte. Das alles ist für mich einleuchtend, und ich verstehe das auch, aber trotzdem haben Sie mir nicht erklären können, warum in Wien der Radfahrer, der Mopedfahrer und auch der Motorradfahrer die Busspur benützen dürfen, in Bregenz jedoch nur der Mopedfahrer und der „Radfahrer“ – unter Anfüh­rungs­zeichen –, wenn wir bei den Zweirädrigen bleiben.

Ich möchte schon von Ihnen wissen, warum Ihrer Meinung nach in Bregenz die Busspur durch Motorradfahrer nicht benützt werden darf, während dies Mopedfahrer und Radfahrer sehr wohl dürfen.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Nach der Straßenverkehrsordnung können Mopedfahrer und Radfahrer nur dann die


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