Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 45

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Daher habe ich mich im Rahmen des Europäischen Rates dafür eingesetzt, dass es zu keiner Verzerrung auf den Märkten kommt. Es gibt nämlich riesige Schieflagen im Großkundenmarkt. Österreichische Unternehmen haben Mobilterminisierungsgebühren zu bezahlen, und das führt dazu, dass Gelder aus Österreich abfließen, die in der Investition fehlen.

Wir konnten erreichen – und das ist in dem Kompromisstext auch festgehalten, das ist im Trilogverfahren gelungen –, dass wir schrittweise abbauen, dass 2017 die Roaming­gebühren abgeschafft werden, dass wir 2016 die Roaminggebühren radikal senken. Das ist gelungen. Ich denke, dass mit dieser Übergangsphase sichergestellt ist, dass durch diese Fair-Use-Klausel nicht die Pensionisten dafür zu zahlen haben, wenn große Unternehmen miteinander telefonieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sie haben das Thema Fair-Use-Klausel selbst angesprochen. Diese stellt sozusagen eine Grenze dar, was die temporäre Nutzung, aber nicht die dauerhafte Nutzung betrifft. Jetzt ist meine Frage natürlich: Was heißt „Fair Use“, was bedeutet das konkret auch für den Konsumenten für die Anzahl der Minuten oder SMS oder das Datenvolumen? Wo wird da die Grenze gezogen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Diese Frage ist eine Frage, die sich herausentwickeln wird. Jetzt ist es wichtig, dass in der europäischen Regel klargestellt wird, dass es faire Bedingungen gibt, dass jedenfalls sicherzustellen ist, dass Menschen, die ein paar Wochen Urlaub im euro­päischen Ausland verbringen, nicht durch Roaminggebühren belastet werden, damit sie, nachdem sie einen schönen Urlaub verbracht haben, dann zu Hause nicht sofort wieder alle Urlaubsfreuden vergessen, weil die Gebührenrechnung kommt. Das soll abgeschaltet werden, und das wird mit dieser Regelung auch beendet. Es geht aber darum, dass internationale Unternehmen natürlich die Kosten für ihre geschäft­lichen Telefonate zu bezahlen haben und auch die entsprechenden Verträge gemacht werden. Es geht nicht darum, dass die Allgemeinheit für diese Kosten aufzukommen hat.

 


Präsidentin Doris Bures: Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, und ich erkläre damit die Fragestunde für beendet. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.12.33Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabe­gesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (776 d.B.)

 


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