Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 104

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schließen, denn damit wird diese gesetzliche Initiative auch zum Role Model für andere Regionen in Europa und für andere Mitgliedstaaten.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich jetzt schon die Parlamentsdirektion ersuchen, zumindest den zweiten Teil, das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz auch seriös auf Englisch zu übersetzen und anderen Parlamenten zur Verfügung zu stellen. Das haben wir bei anderen Gelegenheiten auch gemacht, dass wir Anträge tatsächlich übersetzt haben und auch den anderen Parlamenten zur Verfügung gestellt haben. Es ist wirklich ein guter Entwurf, eine gute Möglichkeit, die Gentechnikfreiheit nicht nur heute und morgen, sondern auch die nächsten Jahre erfolgreich zu verteidigen, und das Positive, den bäuerlichen Bereich, nämlich die Produktion der hochqualitativen Lebensmittel gentechnikfrei in Österreich voranzutreiben und damit auch einen wesent­lichen Beitrag zum Schutz des biologischen Landbaus zu leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.20.01

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sie haben heute die Möglichkeit, in Bezug auf zwei Materien, die dieses Hohe Haus schon sehr lange beschäftigen, Meilensteine mit Beschlüssen zu setzen. Der eine Meilenstein wurde bereits in der Früh gesetzt, das ist schon gelungen, nämlich in der Frage des NichtraucherInnen-Schutzes, die nicht so einheitlich gesehen wird, wie die Frage der Gentechnik – nicht nur hier im Hohen Haus, sondern auch draußen bei den Menschen.

Die Forderung nach einer gentechnikfreien Umwelt, nach gentechnikfreien Lebens­mitteln und danach, dass sich Österreich gegen Gentechnik verwehren kann, eint meiner Ansicht nach ganz Österreich. Ich glaube, es gibt niemanden, der es freiwillig befürwortet, dass große Konzerne uns zwingen können, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Österreich zwingend zuzulassen.

Herr Minister Berlakovich außer Dienst, ich kann Ihnen nur sagen: Ich führe den Weg, den Sie begonnen haben, gemeinsam mit dem Hohen Haus sehr gerne zu Ende. (Abg. Steinbichler: Bitte nicht! Bitte nicht!)

Es zeigt sich wiederum, dass die Zusammenarbeit der verschiedensten Ressorts gut funktionieren kann – und so wird es auch in Zukunft sein –, auch wenn eine Materie nicht in einem Ressort gebündelt ist. Wir werden im Plenum das zweite Gesetz hoffentlich mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, bei dem es ja meines Wissens in den Verhandlungen bis zur letzten Minute – und der Abgeordnete Pirklhuber hat ja gesagt, es kann ruhig noch weitergehen – gelungen ist, für die Österreicherinnen und Österreicher noch durchaus Verbesserungen zu erzielen.

Dabei geht es darum, dass das, was in zwei Ressorts und auch noch in den neun Bundesländern geregelt ist, gemeinsam koordiniert werden soll. Wenn also mein Weg in Phase 1 nichts nützt – und Phase 1 bedeutet, dass ich im Prinzip sagen kann: Ich möchte nicht, dass Österreich in das Zulassungsverfahren für diesen oder einen anderen gentechnisch veränderten Organismus kommt! –, dann liegt der Ball bei den Bundesländern, aber wir können dies, koordiniert über unsere beiden Ressorts ge­meinsam mit den Bundesländern, weiterhin verhindern. Damit erzielen wir unter den gegebenen Umständen sicherlich eines der besten Ergebnisse. Ich lade demnach wirklich ein, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher diese Verhandlungen fortzuführen, um sie zu einem guten Ende zu bringen.

 


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