Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 121

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Gerade in frauendominierten Branchen, die durch eine hohe Teilzeitarbeit und

Fluktuation gekennzeichnet sind, werden Frauen durch die Nicht-Anrechnung der Elternkarenz zusätzlich benachteiligt, und die Einkommensschere durch fehlende Anrechnungen als Vordienstzeiten vergrößert. Von einer Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeiten würden jedenfalls alle Eltern profitieren, die Karenz in Anspruch genommen haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine tat­sächlich in Anspruch genommene Elternkarenz von bis zu einem Jahr als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen berücksichtigt wird. Dies soll unabhängig von der voran­gegangenen Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. einem allfälligen Dienstgeberwech­sel gelten.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.04.35

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu ein paar Punkten noch einmal Stellung nehmen. Da ist, glaube ich, schon im Ausschuss sehr, sehr viel diskutiert worden, und das muss nicht alles wiederholt werden.

Klar ist, dass diese Regelung eine erweiterte Altersteilzeit ist und von uns auf der Korridorpension aufgehängt wurde. Wir hängen sie auch deshalb auf der Korridor­pension auf, weil unter anderem die Frauen aufgrund der heutigen Rechtslage mit 60 in Pension gehen können, dazuverdienen können, was immer sie wollen, und nebenbei machen können, was immer eine Frau machen will. Bleibt sie länger, hat sie sogar noch einen Bonus, und so weiter. Das ist, glaube ich, vom Gleichheitsgrundsatz her ein Argument, das populistisch klingt, aber in Wahrheit falsch ist.

Das ist der eine Punkt, der zweite ist folgender: Unser Hauptthema ist die Beschäf­tigung 60 plus. Wir sind natürlich bei 50 plus immer noch ausbaufähig, aber massivst ausbaufähig sind wir bei 60 plus. Demzufolge ist der Schwerpunkt in diesen Alters­gruppen gelegt. Es ist ein Modell, bei dem der Dienstgeber 100 Prozent bekommt. Wir haben das mit der Wirkungskostenabschätzung zwischenzeitlich auch schon gemein­sam mit dem Finanzressort berechnet. Sie müssen keine Angst haben. Sie sind nicht der einzige Rechner in diesem Land; es gibt mehrere, die sich das anschauen, und das ist auch so geschehen.

Ich weiß natürlich, dass das Senioritätsprinzip immer wahnsinnig populistisch klingt. Zum Senioritätsprinzip kann ich nur noch einmal wiederholen, dass wir dort den höchsten Beschäftigtenstand an älteren Menschen haben, wo das Senioritätsprinzip am meisten wirkt, nämlich in der Versicherungsbranche, im öffentlichen Dienst, bei Industrieangestellten, in Banken und so weiter. Dort, wo das Senioritätsprinzip wirkt, haben wir den höchsten Beschäftigtenstand. Sie können sich alle Unterlagen besorgen, Herr Loacker. Es ist so. Wir haben dort, wo es in den Kollektivverträgen kein


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