Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 138

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Wenn es darum geht, dass die Krankenkassen feststellen, ob ein Arzt missbräuchlich krankschreibt oder nicht, gibt es andere Möglichkeiten als Mystery Shopping. Die Kassen haben sehr genaue Zahlen, die zeigen, welcher Arzt wie viel krankschreibt. Sie haben genaue Zahlen, anhand derer sie überprüfen können, ob die Vertretungszahlen überschritten werden. Diese Möglichkeiten werden von den SV-Trägern aber noch viel zu wenig genützt, weil das auf der anderen Seite wieder bequeme Effekte für sie hat.

Eines hat noch Platz gefunden in diesem Gesetz, und das ist allen entgangen – auch die ÖVP hat da wieder kollektiv geschlafen –, und zwar ist eine Frühpensionsmög­lichkeit darin versteckt. Es muss natürlich bei einem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das auf die Bauwirtschaft abzielt, auch das BUAG geändert werden. Und in den vielen Passagen zum BUAG ist eine Zeile drinnen, wo die Anspruchsvoraussetzungen für das Überbrückungsgeld heruntergeschraubt werden. Man sorgt also dafür, dass die Menschen leichter Überbrückungsgeld bekommen. Und wenn man weiß, dass der Vorsitzende des Sozialausschusses auch der Vorsitzende der Bau-Holz-Gewerkschaft ist, dann kann man sich erklären, wie solche Bestimmungen in solch einen Gesetz­entwurf kommen, und dann kann man sich auch erklären, warum Gusenbauer dagegen war, dass hohe Gewerkschaftsfunktionäre gleichzeitig Abgeordnete zum Nationalrat sind, warum er eine Trennung dieser Funktionen haben wollte. (Abg. Strolz: Das ist unverschämt! Das so versteckt zu machen ist unverschämt!)

Wir glauben, dass das auch wieder zeigt, dass es Ihnen nicht ernst ist mit Korrekturen im Pensionssystem und mit dem Zuleiberücken bei den Frühpensionsmöglichkeiten. Ich finde es extrem bedauerlich, dass der ÖVP das durchrutscht. Was sagt Kollegin Himmelbauer, was sagt Kollege El Habbassi, was sagen die jungen ÖVP-Abgeord­neten, wenn da die Frühpensionsmöglichkeiten ausgedehnt werden? Da hätte ich mir mehr Widerstand erwartet! (Beifall bei den NEOS.)

15.07


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt und jetzt in den Kernpunkten mündlich erläutert. Er ist damit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.):

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbe­kämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbe­schäfti­gungs­gesetz geändert werden und über den Antrag 343/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (770 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (692 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozial-


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