Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 148

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ist ja nicht beendet –, zusammengesetzt, ministerienübergreifend, und geschaut, was wir wie machen können.

Wichtig ist auch, dass es für die Finanzpolizei mehr Instrumentarien vor Ort gibt, nämlich auch Gerätschaften zu beschlagnahmen.

Auf eines möchte ich auch noch hinweisen, weil Sie hier eine Anfragebeantwortung vom Kollegen Spindelegger zitiert haben: Er hat in dieser Anfragebeantwortung sehr wohl auch geschrieben: in- und ausländische Firmen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hauptsächlich!) – Nein, es gibt das Wort „hauptsächlich“ hier nicht, das tut mir leid für Sie. Ich habe diese Anfragebeantwortung hier, ich kann sie Ihnen zeigen.

Fakt ist eines: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, es gibt Dienstgeber, die inländischer Herkunft sind, es gibt Dienstgeber, die ausländischer Herkunft sind, und es gibt sehr viel Kreativität in dem System. Und so, wie wir heute mit dem Beschluss eine Lücke schließen, wird es wieder welche geben, die sofort nachzudenken beginnen: Wie kann ich etwas Neues entwickeln? Wie kann ich neue Wege gehen? Sie wissen auch – die anwesenden Rechtsanwälte werden das bestätigen –, dass man sich einen GesmbH-Mantel jederzeit kaufen kann, das alles ist nicht das Problem, dass wir solchen Leuten nachlaufen, wir natürlich dahinter sind, unter anderem über den Insolvenz-Entgelt-Fonds, gewisse Leute mehr oder weniger aus diesem Segment wegzubringen. Umgekehrt: Wir leben in einem Rechtsstaat, das bedarf Spielregeln, bedarf Klarstel­lungen, und, und, und.

Das heißt, das wird weiterhin unser Thema bleiben, auch wenn wir heute – darum kann ich nur alle einladen, hier mitzustimmen – einen wesentlichen Schritt machen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das haben Sie vor zwei Jahren schon gesagt! Das sagen Sie jedes Jahr inzwischen, weil Sie jedes Jahr reparieren müssen!) Wenn Sie wirklich dafür sind, dass Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt ist, wenn Sie wirklich dafür sind, dass Sozialbetrug wirkungsvoller entgegengetreten wird, dann können Sie heute nur zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


15.25.00

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Fairness – Gerechtigkeit und Fairness in Bezug sowohl auf die Steuermoral als auch auf die konsequente Verfolgung von Steuersündern. Einer der Ausgangspunkte, der zu diesem Gesetzeswerk geführt hat, war sicherlich auch die Bürgerinitiative der oberösterreichischen Arbeiterkammer und des oberösterreichi­schen Gewerkschaftsbundes, welche von über 16 000 Personen unterzeichnet wurde. Das Ziel dieser Initiative war, die sehr kurzen Verfallsfristen im Arbeitsrecht zu ändern und eine Informationspflicht bei Unterentlohnung zu fordern.

Meine Damen und Herren, diese Bürgerinitiative zeigte auf, dass es allein im Jahr 2012 bei 2 364 Betriebsprüfungen zu einer Nachverrechnung von Sozialversicherungs­beiträgen in der Höhe von 25 Millionen € gekommen ist. Das ist nicht in Österreich gesamt, sondern nur in Oberösterreich alleine wurden im Jahr 2012 25 Millionen € an Sozialversicherungsbeiträgen nachverrechnet.

Aus diesen Zahlen hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse ermittelt, dass ein Einkommensausfall pro Arbeitnehmer von 1 316 € im Jahr 2012 zustande gekom­men ist. Das sind hochgerechnet auf die 43 620 Betroffenen mehr als 57 Millionen € an vorenthaltenen Löhnen und Gehältern. Mehr als 57 Millionen €, die den betroffenen


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