Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 149

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oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorenthalten wurden. Diese Zahlen sind wirklich schier unglaublich.

Meine Damen und Herren! Hier gilt es, entschlossen und hart dagegen vorzugehen. Deshalb sieht dieses Gesetz jetzt vor, schon bei der Anzeige gegen den Dienstgeber den Arbeitnehmer wegen dessen Unterentlohnung zu verständigen.

Lieber Kollege Loacker! Ich bin als Arbeiter und Gewerkschafter stolz, hier in diesem Hause sitzen zu können und dieses Gesetz mitgestaltet zu haben, denn würden wir das nicht machen, würde es weiterhin Dienstgeber geben, die diese 57 Millionen € und noch weit mehr Jahr für Jahr den Dienstnehmern vorenthalten und unterschlagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich habe aber auch noch folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialaus­schusses 770 der Beilagen über die Regierungsvorlage 692 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz) wird wie folgt geändert:

a) Im § 2 Z 2 und 3 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge“ ersetzt.

b) Im § 2 Z 4 wird das Wort „berufsmäßig“ durch das Wort „gewerbsmäßig“ ersetzt.

c) Im § 8 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „laut“ durch die Wortfolge „in Folge der“ ersetzt.

*****

Meine Damen und Herren, auch an diesem Abänderungsantrag sieht man, dem Sozialbetrug wird mit aller Schärfe gesetzlich entgegengehalten. Ich bedanke mich beim Herrn Sozialminister, dass er auf die Bürgerinitiative der AK Oberösterreich eingegangen ist und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jetzt zusichert, dass sie ihre Unterentlohnung zurückbezahlt bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.28


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 770 der Beilagen über die Regie­rungsvorlage 692 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämp­fungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das


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