Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 165

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Man hat sich auch nicht darauf verlassen und gesagt, man probiert das ganz einfach aus, sondern es gab ein großes Pilotprojekt, das seitens des BMASK durchgeführt wurde. Die Schlichtungsverfahren selber gliedern sich in drei Phasen, und zwar in die Verhandlung, die Vermittlung und die Schlichtung, und letztendlich hat sich auch gezeigt, dass viele Anträge in diesen Verfahren gelöst werden konnten; vor allem wenn die Unternehmer sich freiwillig beteiligt haben, sind 57 Prozent der Fälle zu einer Lösung gekommen.

Ich bin überzeugt davon, dass das ein guter Weg für die Verbraucherinnen und Ver­braucher ist, ein guter Weg für den Konsumentenschutz, und hoffe auf breite Zustim­mung. (Beifall bei der SPÖ.)

16.13


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


16.13.25

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Ich kann dem nur zustimmen: ein gutes Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land. Es geht darum, Streit­beilegungsstellen zu etablieren, um Lücken in der Zuständigkeit der aktuellen Ombuds­stellen und dem Konsumentenschutz entsprechend zu schließen.

Es sind mit wenigen Ausnahmen alle Konsumenten- und Warengruppen betroffen. 150 000 Unternehmen sind vom Gesetz betroffen und müssen ihre AGB auch ent­sprechend vervollständigen. Laut Hochrechnungen sind jährlich zirka 15 000 Kon­su­men­ten und 5 000 Unternehmen an solchen Schlichtungsverfahren beteiligt.

Was sind nun die Vorteile und die Ziele dieses Gesetzes? – Die Konsumenten finden lückenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte im Konsumentenschutz; europaweite Harmonisierung des Verbraucherschutzes; Schaffung einheitlicher Qualitätskriterien im Beteiligungsverfahren; die Durchsetzung von Verbraucheran­sprüchen wird erleichtert. Daher verstehe ich es nicht ganz, dass die NEOS, die ständig von Vereinfachung der Bürokratie, Beschleunigung und Entlastung sprechen, diesem Gesetz im Ausschuss nicht zugestimmt haben. (Abg. Loacker:  Sozialaus­schuss!) Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie wenigstens hier im Plenum noch zu, denn hier geht es wirklich um Vereinfachung für die Verbraucher, für die Konsumenten, Herr Kollege Loacker! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Lueger.)

16.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


16.15.01

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kurz vor der Sommerpause eine frohe Botschaft: Wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen. Das ist allerdings auch nicht schwierig gewesen, da das keine sehr schwierige Auf­gabenstellung war, es beruht nämlich beides auf Freiwilligkeit. Das heißt, es ist nicht verpflichtend, sondern die Konsumenten können sich an diese Schlichtungsstellen wenden, ebenso Unternehmer; aber im Grunde genommen bedeutet es schon eine Stärkung der Verbraucherrechte.

Natürlich, die Kritik folgt jetzt mehr oder weniger auf dem Fuße – Herr Minister, Sie wissen das –: Das ist ein klassisches Konsumentenschutzthema. Und wo wurde das Thema behandelt? Im Konsumentenschutzausschuss? – Nein, im Sozialausschuss! (Zwischenruf der Abg. Lueger.)

 


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