Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 164

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16.08.3818. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (697 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streit­beilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumenten­schutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Koope­rationsgesetz geändert werden (772 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


16.09.19

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegin­nen und Kollegen im Hohen Haus! Bei dieser Gesetzesvorlage geht es um die Umset­zung einer EU-Richtlinie und gleichzeitig auch noch einer EU-Verordnung, und das nennt sich ein bisschen hölzern Alternatives Streitbeilegungsgesetz.

Ich denke, dass das ein wichtiger Punkt für Konsumentinnen und Konsumenten ist, und die Richtlinie schreibt uns vor, dass es in allen Mitgliedstaaten umzusetzen ist, damit ein flächendeckendes Netz für Streitbeilegung in Verbrauchergeschäften ge­schaf­fen werden kann. Dafür sind bei uns acht Schlichtungsstellen vorgesehen, und in diesem Gesetz werden die Qualitätskriterien hierfür vorgeschrieben.

Dieses Alternative Streitbeilegungsgesetz ermöglicht eine einfache, effiziente, letzt­endlich kostengünstige, niederschwellige und schnelle Alternative zum Gerichtsverfah­ren und soll bei inländischen oder auch grenzüberschreitenden Streitigkeiten helfen. Wir haben zwar ein gut funktionierendes Gerichtswesen – ja, das stimmt –, aber wenn wir uns das Verhältnis zwischen dem eigentlichen Streitwert und der Höhe der Gerichts­kosten ansehen, wenn Leute zu Gericht gehen – ist der Streitwert klein, stehen dem sehr hohe Gerichtskosten gegenüber –, dann ist dieses Alternative Streitbeile­gungsgesetz eine sehr gute Alternative, damit Menschen nicht zu Gericht gehen müssen.

Verbrauchern steht es frei, sich betreffend Kauf- und Dienstleistungsverträge zu beschweren, und es ist auch für die Unternehmen eine freiwillige Sache, sich an diesen Verfahren zu beteiligen. Ich denke mir aber, dass es für die Unternehmer ganz einfach auch eine gute Chance ist, anstatt langwieriger Gerichtsprozesse eine ver­trauensbildende Maßnahme gegenüber Kundinnen und Kunden zu setzen und durch eine rasche und effiziente Einigung Kundenbindung zu schaffen.

Wir haben im Ausschuss auch besprochen, warum es nicht mehr Streitschlichtungs­stellen gibt. Wir haben uns auf acht verständigt; alles andere wäre ein unnötiger Wild­wuchs, und man möchte ja auch, dass die gleichen Kriterien für alle gelten und diese dann auch zertifiziert sind. Daher hat man sich für diese acht entschlossen – ich möchte sie kurz nennen: das sind die Schlichtungsstelle der E-Control, die Telekom-Schlichtungsstelle und die Post-Schlichtungsstelle der RTR, die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kredit­wirtschaft, der Internet Ombudsmann, die Ombudsstelle Fertighaus und die Schlich­tungsstelle für Verbrauchergeschäfte, die letztendlich auch so eine Art Auffangstelle ist, bei der alle anderen Dinge behandelt werden, die nicht im Voraus zuzuordnen sind.

Die Verfahrensregeln, die das Gesetz vorschreibt, sind Informationspflichten, die von den Unternehmen zu erfüllen sind, und letztendlich gibt es auch eine Klärung betreffend Behörden und Berichtspflichten. Ein Großteil dieser Regelungen soll mit Jänner des nächsten Jahres anwendbar sein.

 


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