Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 167

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Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.

 


16.19.42

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe, will ich eine kurze Anmerkung in Richtung FPÖ machen.

Kollege Peter Wurm, ich denke, es ist leider nicht so, dass die FPÖ gerade im Konsumentenschutzbereich sehr viele Anträge bringt. Wenn sie Anträge bringt, dann sind sie entweder utopisch (Abg. Steinhauser: „Utopisch“ ist ein zu freundliches Wort!), oder sie sind steuerrechtlich nicht vertretbar. Aber darauf will ich ja nicht eingehen, sondern ich will über die Richtlinienumsetzung reden.

Ich war während meiner Studienzeit Rechts- und Sozialberaterin. Es kam damals immer wieder vor, dass Klientinnen und Klienten zu mir gekommen sind und sich gerade im Bereich Konsumentenschutz erkundigen und beraten lassen wollten, weil viele gewusst haben, dass im Konsumentenschutzbereich die Rechtsdurchsetzung oftmals einfach sehr schwierig ist. Zum Beispiel können Ansprüche aus unvoll­ständigen Lieferungen oder fehlerhaften Produkten gegenüber dem Unternehmen wirklich vielfach nur mit erheblichen Hindernissen durchgesetzt werden.

Es gab verschiedene Gründe dafür, ein Grund war eben, dass Konsumentinnen und Konsumenten im Vergleich zum Unternehmen über wenig rechtliches Hintergrundwis­sen verfügt haben. Ein Grund war auch, dass natürlich die Konsumentinnen und Konsumenten über wenige finanzielle Ressourcen verfügten und dass Konsumen­tinnen und Konsumenten auch das Prozesskostenrisiko im Falle eines Rechtsstreits nicht eingehen wollten.

Das dachten sich auch viele ehemalige Klientinnen und Klienten von mir, die sich aus finanziellen Gründen nicht trauten, zu Gericht zu gehen, weil sie Angst hatten, dass dann die Prozesskosten den Streitwert übersteigen.

Gerade bei der Richtlinienumsetzung ist es so, dass schon ein paar Kritikpunkte angeführt werden müssen. Wenn man sich all die Verfahrensregeln anschaut, dann merkt man einfach, dass bei Einleitung des Verfahrens ein geringfügiger Beitrag zu leisten ist. Es ist noch sehr offen, inwiefern dieser geringfügige Beitrag zu leisten wäre. Auf der einen Seite ist das aus soziopolitischer Sicht sehr positiv, weil ein Streitwert von 100 € für viele österreichische Bürgerinnen und Bürger de facto viel Geld ist, man muss daher aber schauen, wie dieser geringfügige Beitrag überhaupt ausschauen sollte.

Ein anderer bedenklicher Punkt ist aus unserer Sicht die Festlegung der Ober- und Untergrenze. Es ist dann ausschlaggebend, ob die gerichtliche Durchsetzung wirt­schaftlich sinnvoll ist oder nicht oder ob sie überhaupt finanziell tragbar ist oder nicht.

Der dritte Punkt ist die freiwillige Teilnahme am Verfahren. Wir wissen, dass viele Unternehmen teilweise nicht einmal auf die Aufforderungsschreiben des VKI oder der Konsumentenschutzorganisationen reagieren. Also wenn man zu einer gescheiten Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher, die Verbraucherin kommen will, dann muss das auch verbessert werden.

Auch wenn wir in einigen Punkten Bedenken haben, muss ich gestehen, vor allem aus soziopolitischen Gründen ist diese Richtlinienumsetzung sehr begrüßenswert, weil endlich einmal effektive Schritte diesbezüglich gesetzt werden und der Zugang für Konsumentinnen und Konsumenten zum Recht dann verbessert wird. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.23

 


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