Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 191

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17.42.50

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Dem Antrag der Grünen wäre grundsätzlich natürlich zuzustimmen, diese Punkte sind auch zu begrüßen, allerdings fehlt uns, fehlt mir die explizite Erwähnung der Situation der Frauen im Iran. Wir müssen bedenken, dass der Iran bis zum heutigen Tag die Frauenrechtskonvention oder die Anti-Folter-Konvention weder unterschrieben noch ratifiziert hat, obgleich Erstere bereits im Jahr 2004 vom iranischen Parlament angenommen worden war. Wir könnten auch Ratifizierungen wie die der UN-Konvention für die Rechte des Kindes 1994 und anschließende Unterzeichnungen von Zusatzprotokollen als großen Fort­schritt bezeichnen, nur ist dem nicht so, denn die Realität sieht ganz anders aus.

Die Einhaltung von Menschenrechten und im Speziellen der Rechte von Kindern und Frauen bilden ein zentrales generelles Menschenrechtsproblem in Bezug auf den Iran. So sind die Frauen im Iran einer umfassenden und systematischen Diskriminierung und Bedrohung in nahezu allen Lebensbereichen ausgesetzt. Seit mehreren Jahr­zehnten haben Tausende von Frauen im Iran ihr Eintreten für Demokratie und Men­schenrechte mit dem Leben bezahlt, und auch heute sitzen Tausende Frauen in Gefängnissen beziehungsweise Todestrakten.

Daher bin ich sehr froh darüber, dass dieser Entschließungsantrag seitens meiner Kollegin Claudia Durchschlag und des Herrn Kollegen Cap im Ausschuss eingebracht wurde, in dem zusätzlich zur Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte sowie der Meinungsfreiheit vor allem auch ein Ende der Unterdrückung von Frauen gefordert wird.

Im Übrigen hoffe ich sehr, dass die Atomverhandlungen einen positiven Abschluss finden werden, denn damit verbinde ich auch ein besseres internationales Klima und vor allem eine positive Entwicklung in Richtung Demokratie und Menschenrechte speziell für Frauen und Kinder. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


17.45.00

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Kollegin Schittenhelm hat jetzt gerade zu Recht gesagt, was in dem einen Antrag gefehlt hat, nämlich die explizite Erwähnung der Frauen. Was Sie aber nicht gesagt haben, Frau Kollegin, ist, was im Regierungsantrag fehlt, was aber ursprünglich im Antrag der Frau Kollegin Windbüchler-Souschill drinnen gestanden ist und was ich doch für sehr essenziell halte.

Im Wesentlichen sind die zwei Anträge weitgehend gleich. Der eine Teil, in dem sie sich unterscheiden, ist die explizite Erwähnung der Frauen, der andere Teil, der unter­schiedlich ist, ergibt sich daraus, dass im Antrag der Regierungsparteien explizit auf die Atomverhandlungen Bezug genommen wird, und der Absatz von der Kollegin Windbüchler-Souschill, der dann herausfällt, ist, dass der Außenminister sich explizit dafür einsetzen soll, dass alle politischen Gefangenen sofort freigelassen werden, dass die UN-Resolution für ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert werden soll und dass alle zum Tode Verurteilten begnadigt werden.

Das macht jetzt einmal stutzig. Man könnte vermuten, dass die Regierungsparteien kein sonderliches Interesse daran haben, dass man sich genau für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Das glaube ich jedoch nicht, weil ich davon überzeugt bin, dass


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