Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 273

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zu den Abstimmungen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Gesetzentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidpro­dukte­gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 695 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35, über die dem Aus­schuss­bericht 716 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Bienen­schutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 107.)

21.50.1236. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (650 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz geändert wird (774 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung.

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf eine mündliche Berichterstattung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


21.50.39

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir beschließen heute – Dank an alle – einstimmig eine Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Wir entsprechen damit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, in dem der notwendige Weisungszusammenhang zwi­schen dem Österreichischen Integrationsfonds und der Bundesministerin für Inneres hergestellt wird, und zwar konkret bei der Zertifizierung beziehungsweise beim Entzug der Zertifizierung von Deutsch-Integrationskursen.

Meine Damen und Herren, da es eine selbstverständliche Sache ist, dass wir uns an Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes halten und diese Änderungen nun vornehmen, die aber keine Auswirkungen auf die Praxis haben, erlauben Sie mir, noch ein paar Errungenschaften hervorzuheben, die insbesondere durch Integrations­minister Sebastian Kurz in diesem Bereich gesetzt wurden.

Erstens: eine massive Aufstockung in Bezug auf sprachliche Frühförderung im Kinder­garten. So wurden für die Kindergartenjahre 2015, 2016 bis 2017 und 2018 vom Bund die Mittel um 60 Millionen € aufgestockt, und damit setzen das Integrationsministerium und die Bundesländer einen ersten Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit im Bil­dungsbereich.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite