Polizeibeamter schon viele, wahrscheinlich auch schwierigere Aufgaben gelöst, als diesen Tatbestand vernünftig anzuwenden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage; das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie wissen ja, dass wir im Zusammenhang mit forensischen Gutachten doch immer wieder die Diskussion haben, was die Qualität der Gutachten betrifft. Das kann, muss aber nicht, sage ich auch gleich dazu, damit zu tun haben, dass sehr wenige Gutachter einen Hauptteil dieser Gutachten übernehmen, wie aus einer Anfragebeantwortung aus Ihrem Ministerium hervorgeht.
Es ist so, dass zum Beispiel bei den psychologischen Gutachten die fünf meistbestellten Gutachter rund 65 Prozent der Gesamtgutachten machen. Fakt ist aber jedenfalls, dass laut einer Studie der Universität Ulm herausgekommen ist, dass zum Beispiel die Hälfte der Gutachten eine transparente Darstellung vermissen haben lassen, nicht zwischen empirischen Tatsachen und subjektiven Schlussfolgerungen differenziert haben, 20 Prozent der Gutachten zirkelschlussartige Argumentationsketten beinhaltet haben, sich in 40 Prozent der Gutachter unter anderem auf den gesunden Menschenverstand berufen hat und alles in allem in 45 Prozent der Fälle eine moralisierende, wertende Haltung erkennbar war.
Also ich will jetzt nicht sagen, dass die Studie vernichtend ist, aber sie zeigt zumindest einen unangenehmen Zustand dahin gehend. Sie ist allerdings aus dem Jahr 2011. Was mich interessieren würde, ist, was Sie seitdem getan haben.
Daher meine Frage, Herr Bundesminister:
„Welche Schritte wurden vom BMJ auf Basis der äußerst negativen Ergebnisse der Studie der Uni Ulm aus 2011 betreffend die Qualität von Gutachten (Kunzl – Qualitätsanalyse österreichischer Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit und Gefährlichkeitsprognose von Sexualstraftätern) gesetzt?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, diese Frage ist durchaus berechtigt. Die Studie aus Ulm ist etwas, was man ernst nehmen muss. Jetzt auf die österreichischen Verhältnisse bezogen, muss man aber sagen, dass es Sinn macht – und das ist immer mein Ansatz –, mit den unmittelbar Betroffenen im Bereich der Justiz zu sprechen, aber auch dann ergibt sich eindeutig, dass wir im Bereich der Sachverständigen und der Sachverständigenbestellung wirklich Probleme haben, die es zu lösen gilt.
Wenn Sie jetzt fragen, was konkret geschehen ist: Na ja, wir haben im Herbst des Vorjahres versucht, mit einem Entwurf für eine Gebührenanspruchsgesetz-Novelle die Vergütungen für die Sachverständigen zu erhöhen, maßvoll zu erhöhen, im Einvernehmen mit allen – mit fast allen – Betroffenen, muss ich sagen, damit auch da die Attraktivität dieser Tätigkeit als Sachverständiger angehoben werden kann. Letztlich ist aber dieser Vorschlag im Rahmen der Begutachtung von allen abgelehnt worden, auch von der Ärzteschaft; ihr ging er nicht weit genug.
Wir haben hier wirklich das Problem, dass einerseits die budgetären Nöte durchschlagen, andererseits mir völlig klar ist, wir müssen auch die Tätigkeit für die Sachverständigen und Gutachter gerade im Justizbereich attraktivieren. Das ist einfach notwendig.
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