Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 25

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Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter, grundsätzlich sehe ich meine Aufgabe als Justizminister nicht darin, irgendetwas zu verhindern, sondern einen sinnvollen Konsens in einem Bereich zu ermöglichen, den ich für sehr wichtig halte. Ich glaube, wir sind uns schon darüber einig, dass die Verschärfung des Sexualstrafrechts, wie das hier im Haus beschlossen wurde, etwas sehr Sinnvolles ist.

Es war im Detail tatsächlich – da haben Sie recht – die Frage offen: Wie kann man die notwendige Erweiterung des bereits bestehenden Tatbestandes der sexuellen Belästi­gung so formulieren, dass auch die grundsätzlichen rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen erfüllt sind? Das ist nicht so einfach. Es wä­re – und das war meine ursprüngliche Auffassung – im Bereich des Verwaltungsstraf­rechts leichter, das zu formulieren als im Bereich des Kriminalstrafrechts, das nun ein­mal von vornherein strengeren Anforderungen unterliegt. Wir haben aber dann – und das ist genau das, was ich meine, wenn ich davon spreche, dass man einfach in konstruktiver Weise nach einem Konsens suchen muss –, denke ich, doch gemeinsam eine Formulierung gefunden, von der ich meine, dass sie den Anforderungen der Be­stimmtheit einerseits Rechnung trägt, aber andererseits das kriminalpolitisch sehr wohl sinnvolle Anliegen auch entsprechend umsetzt.

Das ist der Grund, und dieser neue, oder neu gefundene, Tatbestand, der jetzt schon beschlossen wurde, hat mit dem ursprünglichen Vorschlag, der wirklich zu unbestimmt war und daher zu Recht gestrichen werden musste, weil er im Zuge der Begutachtung auch zu Recht kritisiert wurde, gar nichts mehr zu tun. Das ist viel klarer, hat viel klarere Konturen, ist viel bestimmter, hat daher meine volle Unterstützung und hat, wie wir ja erlebt haben, auch die ausreichende Unterstützung hier im Hohen Haus gefun­den.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hagen.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Minister, Sie wissen, dass ich im Zivilberuf Polizeibeamter bin und das auch zu vollziehen habe. Ich habe als Polizei­beamter schon die Erfahrung gemacht, dass oft Gesetze gemacht wurden, die dann nicht vollziehbar waren und gleich wieder reformiert werden mussten, weil sie gar nicht ausführbar waren.

Daher noch einmal meine Frage an Sie: Welche Umstände haben Sie von Ihrer ur­sprünglichen Meinung abgebracht?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Das war letztlich der Aus­tausch von Argumenten, wie es immer vorkommt, wenn man eben konstruktiv nach ei­ner Lösung sucht, in der Überzeugung, dass das kriminalpolitische Anliegen an sich berechtigt ist. Sie wissen ja auch, wir haben entsprechende internationale Vorgaben, die man berücksichtigen muss. Ich denke vor allem an die Istanbul-Konvention und an Ähnliches mehr.

Also ich glaube nicht, dass dieser Tatbestand in der praktischen Vollziehung besonde­re Schwierigkeiten machen wird, aber diese Bedenken wurden geäußert. Deshalb ha­be ich ja auch den Auftrag, bis Ende 2018 jedenfalls eine spezielle Evaluierung vorzu­legen, aus der ersichtlich ist, in wie vielen Fällen dieser Tatbestand zur Anwendung ge­langt ist und ob er sich in der Praxis bewährt hat.

Ich persönlich glaube, dass es aufgrund der Formulierung, die wir jetzt gefunden ha­ben, möglich sein wird, diesen Tatbestand genauso anzuwenden, wie er gedacht ist, nämlich vernünftig, eingeschränkt auf die Fälle, die wirklich strafwürdig sind. Davon bin ich überzeugt, und ich bin überzeugt, Herr Abgeordneter, Sie haben in Ihrem Beruf als


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