Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 24

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gen Fachabteilung, die eine extreme und – das ist ja erfreulich – auch juristische Kom­petenz hat, jene Hilfestellung leisten, die notwendig ist, um das Mietrecht im zivilrechtli­chen Bereich auch zu modernisieren. Aber zuerst braucht es diesen politischen Grund­konsens und der braucht offenbar noch Zeit.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Herr Minister, es ist natürlich ein Mix aus sozialem Wohnbau und Neubau, aber auch dem Mietrechtsgesetz. Ich möchte Sie aber nicht so leicht aus der Verantwortung entlassen. Sie sind der zuständige Ressort­minister und Sie müssen ja ungefähre Vorstellungen haben, wie leistbares Wohnung möglich ist. Die bisherigen Reformen haben damit nichts zu tun.

Ich frage daher – unüblich – noch einmal ganz konkret nach: Wenn Sie Eckpunkte de­finieren, was sind die Eckpunkte aus Ihrer Sicht, so wie das Mietrechtsgesetz jetzt gilt, damit im Bereich des Mietrechtsgesetzes leistbares Wohnen wieder möglich ist? Sie müssen ja eine Meinung haben!

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Lieber Herr Abgeordneter Steinhauser, Sie haben mich noch nie leicht aus der Verantwortung entlassen, das ist auch gut so. Ich kann Ihnen aber nur sagen, dass wir uns, was mein Ressort betrifft, wirklich extrem bemüht haben, im Vorjahr schon, zur Konsensfindung beizutragen. Es hätte keinen Sinn, jetzt meine persönlichen Vorstellungen, was das Mietrecht betrifft, hier zu verabsolutieren. Ich bin auf das angewiesen, was auf Konsens beruht und um­setzbar ist. Derzeit haben wir dieses Ergebnis noch nicht.

Wir haben uns wirklich sehr angestrengt, auch in meiner Fachabteilung, um mit allen Betroffenen, mit allen Akteuren sinnvolle und konstruktive Gespräche zu führen. Die hat es auch gegeben.

Dann waren wir an einem Punkt, an dem klar war, es gibt grundsätzliche Auffas­sungsunterschiede hinsichtlich der Frage, inwieweit man in den Markt eingreifen kann, soll und darf. Das ist die zentrale Frage, eine Grundfrage, eine politische Frage letzt­lich. Und diese politische Frage hat eigentlich hier im Haus getroffen zu werden. Wir haben das umzusetzen und die Hilfestellung dafür zu leisten, dass es hier zu einer tragfähigen Regierungsvorlage kommt. Darauf freue ich mich, ich hoffe, es dauert nicht mehr allzu lange.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage; das ist jene des Herrn Abgeordneten Hagen. – Bitte.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Im „Mittagsjournal“ am 30. Mai 2015 haben Sie betreffend den „Po-Grapsch“-Pa­ragraphen, § 218 Strafgesetzbuch, Folgendes gesagt – ich zitiere –:

„Es ist praktisch nicht möglich, einen Tatbestand zu formulieren, der wirklich verlässlich das Strafwürdige vom anderen trennt. Ich habe das Gespräch mit Kollegin Heinisch-Hosek gesucht, es gibt ja auch andere Möglichkeiten, man könnte auch an einen Ver­waltungsstraftatbestand denken.“

Daher meine Frage, Herr Bundesminister:

151/M

„Warum haben Sie nicht verhindert, dass die Ihrer eigenen Aussage zufolge zu unbe­stimmte Formulierung betreffend ,Po-Grapschen‘ (sexuelle Belästigung) als Tatbestand nunmehr doch Einzug in das Kriminalstrafrecht findet?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


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