Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 23

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Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 4. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte ein Thema ansprechen, das vielen Österreicherinnen und Österreichern schwer im Magen liegt, und zwar die steigenden Mietkosten. In den letzten fünf Jahren sind die Mieten im Bereich des MRG um bis zu 20 Prozent gestiegen. Dieser Prozentsatz liegt deutlich über dem Steigen der Löhne und deutlich über der Inflation.

Das heißt aber auch, dass immer mehr Geld für Wohnen ausgegeben werden muss. Es ist keine Seltenheit mehr, dass eine vierköpfige Familie, die ein Familieneinkommen von 2 000 € hat, 1 000 € für die Miete ausgibt. Die Nebeneffekte sind auch klar: ein geringerer Lebensstandard, Verschuldung und im Extremfall sogar die Delogierung.

Im Wahlkampf haben SPÖ und ÖVP Reformen im Mietrecht angekündigt, allein, sie kommen nicht. (Ruf bei der ÖVP: Frage! Abg. Brosz: 1 Minute Redezeit! Er hat 1 Mi­nute! Schau in die Geschäftsordnung! Abg. Moser wendet sich in Richtung ÖVP und hält ein Exemplar der Geschäftsordnung des Nationalrates in die Höhe.) Ich weiß, dass eine Arbeitsgruppe gescheitert ist.

Sie sind der verantwortliche Justizminister, und mich interessiert Ihre persönliche Mei­nung. Daher meine konkrete Frage:

155/M

„Welche konkreten Reformen sind aus Ihrer Sicht als verantwortlicher Bundesminister notwendig, um leistbares Wohnen über das Mietrechtsgesetz wieder sicherzustellen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter, Tatsache ist, dass im Regierungsprogramm – und das ist für mich maßgeblich – vorgesehen ist, eine Novellierung des Mietrechtsgesetzes im Sinne einer Vereinheit­lichung und auch im Sinne einer Verbesserung vorzunehmen, weil es sehr stark zer­splittert ist und weil es sicherlich insgesamt eine Neuregelung braucht.

Ich bitte aber schon zu bedenken, dass die Kompetenzlage so aussieht, dass ich mit meinem Ressort nur für den zivilrechtlichen Aspekt des Mietrechts zuständig bin. All das, was gefördertes Wohnen betrifft – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und Ähnli­ches mehr – liegt nicht in meinem Kompetenzbereich.

Daher würde ich auch davor warnen, sich vom zivilrechtlichen Mietrecht Wunder zu erwarten, was die Schaffung der Möglichkeit leistbaren Wohnens betrifft. So wün­schenswert das für uns alle ist – das wünschen wir uns alle! –, man darf das reine Zi­vilrecht und das Mietrecht nicht überfordern.

Das, was dringend notwendig war – und das bezieht sich jetzt auf Ihre Frage, was die konkreten Umsetzungsschritte sind –, haben wir zum Teil ja schon gemacht. Sie wis­sen, wir haben diese sogenannte Thermenregelung ja vorgezogen. Die Pflicht zur Er­haltung von Wärmeaufbereitungsgeräten wurde bereits mit der Wohnrechtsnovel­le 2015 neu geregelt – wie ich glaube, sinnvoll geregelt, im Interesse der Mieter. Das ist bereits am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten. Jetzt ist es eben so, dass es auf poli­tischer Ebene, wie Sie ja wissen, Gespräche zwischen den Bautensprechern der bei­den Regierungsparteien gibt.

Ich hoffe, dass diese Gespräche vorankommen, weil es meiner Meinung nach notwen­dig ist, dass einmal die Eckpunkte einer Reform des Mietrechts feststehen müssen. Ich brauche das politische Commitment über diese zentralen Regelungen, die hier ge­wünscht sind, dann können wir gerne wieder auf den Plan treten und mit der zuständi-


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