Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 22

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Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Bundesminister, der Strafvollzug und die Justiz sehen sich zunehmend mit budgetären Engpässen konfrontiert, die sich auch auf die Personalsituation auswirken.

Den Häftlingen wird, wie gesetzlich geregelt, wenn sie aus der Haft entlassen werden, das Hausgeld und die angesparte Rücklage zugewiesen und ausbezahlt. Das ist so in Ordnung, weil gesetzlich so vorgesehen.

Jedoch werden etwa in der Justizanstalt Stein beziehungsweise in deren Außenstellen den Häftlingen zusätzlich als sogenanntes Zuckerl bei der Haftentlassung teilweise meh­rere hundert Euro, die sogenannte Abgangsprämie, aus dem Budget der Justizanstal­ten und somit aus Steuergeld ausbezahlt.

Dieser Umstand wurde nachweislich vor mehreren Wochen der Vollzugsdirektion – nun­mehr Generaldirektion – zur Kenntnis gebracht, und somit natürlich auch Ihnen, und es wurde sogar angeregt, die Korruptionsstaatsanwaltschaft mit dem Fall zu betrauen.

Daher meine Frage jetzt an Sie, Herr Bundesminister: Welche Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit dieser Abgangsprämie aufgrund welcher Erkenntnisse Ihrerseits ge­setzt?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, der von Ihnen genannte Sachverhalt wird gerade von dieser neuen Organisationseinheit, die wir mit 1. Juli geschaffen haben, nämlich der Generaldirektion für den Strafvollzug, über­prüft. Mit 1. Juli, das heißt, seit wenigen Tagen ist diese neue Generaldirektion, die ei­ne ganz neue Behörde für den Strafvollzug darstellt, in Amt und Würden.

Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass es jetzt im Zuge der kompletten Neuord­nung und Neuorientierung des Strafvollzugs durch diese ganz neue Behörde nach we­nigen Tagen natürlich nicht möglich ist, Ihnen im Detail zu sagen, was sich kurzfristig, was sich mittelfristig und was sich langfristig ändern wird. Aber eines kann ich Ihnen versprechen: Es wird sich im Strafvollzug sehr vieles ändern – und das ist auch not­wendig.

Mit der neuen Generaldirektion verfügen wir über die richtige organisatorische Grund­lage dafür. Da geht es jetzt sozusagen Schlag auf Schlag und eines nach dem ande­ren, das kann ich Ihnen zusagen.

 


Präsidentin Doris Bures: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Groiß.

 


Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Minister, mit 1. Juli haben wir, wie Sie gerade gesagt haben, die Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministe­rium für Justiz implementiert.

Daher die Frage: Was sind da die wesentlichen Veränderungen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Die wesentliche Verände­rung ist, dass wir damit über eine sehr straffe, zentrale Organisationseinheit verfügen, mit kurzen Entscheidungswegen. Wir haben ganz bewusst den Strafvollzug und seine Verwaltung wieder weiter in das Ministerium holen wollen, und das macht absolut Sinn.

Wir haben auch mit den Abteilungen, die wir neu geschaffen haben, und mit den je­weiligen Persönlichkeiten, die diese Abteilungen leiten, wirklich die Gewähr, dass wir all das, was an Reformarbeit zu leisten ist – und das ist sehr, sehr viel, nicht nur, was die langfristige Perspektive betrifft, sondern auch im täglichen Ablauf der Dinge –, wirk­lich in den Griff bekommen werden und wir mit dieser neuen Organisationseinheit die Grundlage dafür schaffen, auch im Bereich des Strafvollzugs die Wende zum Besseren erreichen zu können, und das ist notwendig.

 


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