Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 27

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Und wir haben nicht zuletzt deshalb im Bereich der neuen Generaldirektion für den Strafvollzug eine eigene Kompetenzstelle für den Maßnahmenvollzug geschaffen im Bereich der Betreuungsabteilung, um speziell diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Letztlich ist mir das Problem bewusst. Wir tun, was wir können, es wird auch um bud­getäre Probleme gehen, aber die Sorge ist völlig berechtigt, dass im Bereich der Sach­verständigen und der Gutachter einfach nicht das herauskommt, was wünschenswert wäre. Da müssen wir ansetzen und das tun wir, so gut wir können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Scherak.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Die budgetären Probleme und die bud­getären Nöte sind mir bewusst. Nichtsdestotrotz: Die Relation bei den psychologischen Gutachten habe ich schon genannt; was meiner Meinung nach noch gravierender ist, ist die Situation, was die psychiatrischen Gutachten betrifft. Da hat der meistbestellte Gutachter insgesamt 365 Gutachten im Jahr 2014 erstellt. Jetzt heißt das, das sind 1,5 Gutachten pro Arbeitstag, beziehungsweise, wenn er die ganze Woche durcharbei­tet, ein Gutachten pro Tag.

Herr Bundesminister, ich kann so lange darüber nachdenken, wie ich will, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man innerhalb eines Tages ein wirklich qualitativ hoch­wertiges Gutachten zustande bringt.

Was mich interessieren würde: Welche Schlüsse ziehen Sie daraus, wenn es möglich ist, dass ein Gutachter offensichtlich pro Tag ein Gutachten erstellen kann? Und wie glauben Sie, dass in irgendeiner Art und Weise da die Qualität gewahrt werden kann?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, Sie wis­sen, dass das, was ich tun kann, darin besteht, dass ich versuchen kann, an den Rah­menbedingungen etwas zu verbessern. Das tun wir. Ich kann nur nicht in Akte der un­abhängigen Justiz eingreifen, wenn es um die Bestellung von Sachverständigen geht. Das kann ich nicht, das würde ich auch nie tun. Aber die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Sachverständigen müssen wir ändern. Das ist das, was letztlich auch mein Ziel ist.

Da haben wir natürlich auch die Notwendigkeit, uns mit dem Gesundheitsressort ab­zustimmen. Das tun wir auch. Aber letztlich ist das schon ein tiefsitzendes Problem. Im Zuge der Neuausrichtung des Strafvollzugs und der Reformen, die wir in diesem Be­reich planen, werden wir dieser Problematik wirklich größtes Augenmerk schenken.

Ich kann mir auch vorstellen, dass da oder dort in diesem Bereich vielleicht auch le­gistische Maßnahmen angedacht werden können. Aber im Rahmen dessen, was ich tun kann, ist schon einiges versucht worden; bisher leider noch nicht mit dem Erfolg, den wir uns alle wünschen. Aber wir bleiben dran und wir lassen nicht locker.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister, die Fra­ge der Gutachtenqualität ist nicht nur beim Maßnahmenvollzug relevant, sondern auch in vielen anderen Bereichen: in Schadenersatzprozessen, Pensionsprozessen, Pflege­geldprozessen. Das Wesen ist ja, dass oft das Urteil eins zu eins auf eine gutachter­liche Entscheidung aufbaut, weil keine Rechtsfragen zu klären sind. Das heißt, die gutachterliche Qualität ist besonders wichtig. Mich interessiert der Aspekt der Quali­tätskontrolle als solcher. Derzeit gibt es im Justizsystem keine Qualitätskontrolle für ge­richtliche Gutachten.

 


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