Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 28

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Welche Schritte können Sie sich vorstellen, damit in Zukunft ein funktionierendes Sys­tem der Qualitätskontrolle von Gerichtsgutachten implementiert wird?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, jetzt ha­ben Sie genau den Punkt des tieferliegenden Problems getroffen. Letztlich geht es ja auch um die entsprechende Ausbildung der Gutachter oder der künftigen Gutachter, wo man auf allen Ebenen ansetzen muss. Ich kann mich jetzt schon aus Zeitgründen nur auf das konkret beschränken, wo wir tatsächlich bereits Umsetzungsmaßnahmen begonnen haben. Sie kennen die Empfehlungen der Expertengruppe Maßnahmenvoll­zug.

Da wurde auch ein Katalog von Qualitätskriterien für die Sachverständigen, für die Gutachter im psychiatrischen Bereich entwickelt. Und genau diesen Katalog wollen wir jetzt Punkt für Punkt im Rahmen der Generaldirektion für Strafvollzug umsetzen.

Insgesamt ist es nicht zuletzt auch ein Ausbildungsproblem. Wir versuchen ja in ande­ren Bereichen – etwa bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft –, jetzt durch den Einsatz eigener Experten dem Problem entgegenzuwirken. Das funktioniert auch sehr gut. Ich denke, dass das auch die Zukunft sein wird, dass wir mit eigenen Experten arbeiten, die auch eine entsprechende Ausbildung bekommen können, die sich qualifizieren.

Aber das ist, wie alles im Bereich der spezifischen Ausbildung, in diesem hochqualifi­zierten Bereich etwas, das längere Zeit braucht. Da werden wir noch viel zu tun haben, aber wir haben damit begonnen, wir sind am Anfang.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 7. Anfrage; das ist jene der Frau Ab­geordneten Mag. Becher. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Minister! Ich möchte zum Thema Mietrecht zurückkehren und ein anderes Schwergewicht darauf legen.

Es ist ja bekannt, dass das Mietrecht, so wie es jetzt gilt, sehr zerklüftet ist. Es gibt sehr viele unterschiedliche Anwendungsbereiche. Es sind dafür unterschiedliche Umstände verantwortlich – je nachdem, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde, welche För­derung verwendet wurde, und so weiter. Es ergeben sich in der Praxis sehr viele Pro­bleme.

Um das in einem Beispiel zu sagen: In einem Haus, wenn eine Hausgemeinschaft bei einer Veranstaltung zusammenkommt, kann es durchaus sein, dass sechs Mieter, wenn sie sich über ein mietrechtliches Problem unterhalten, nicht die gleiche rechtliche Aus­gangssituation haben, weil eben unterschiedliche Anwendungsbereiche von der Miet­zinsbildung her zur Geltung kommen.

Der zweite Bereich ist, dass die Judikatur sehr unsicher ist; zum Beispiel bei den Zu- und Abschlägen, die angewendet werden, gibt es, wenn man die Instanzen durchgeht, unterschiedliche Bewertungen.

Daher komme ich zu meiner Frage:

153/M

„Wie stehen Sie persönlich als Bundesminister zum Regierungsübereinkommen in Be­zug auf das Mietrecht, insbesondere mit den Parametern Einheitlichkeit, Transparenz, Leistbarkeit und Zurückdrängung der Befristungen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


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