Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 29

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Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Liebe Frau Abgeordnete, Sie sind ja auch SP-Bautensprecherin und daher jetzt mit diesen politischen Gesprächen beschäftigt, die hoffentlich dazu führen werden, dass wir hier rascher zu einer Eini­gung, was die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Mietrechtsreform betrifft, kommen werden. Ich wünsche mir das sehr.

Unser Mietrecht ist sehr lange historisch gewachsen, und so sieht es auch aus. Es ist richtig, dass es da eine Modernisierung braucht, Stichwort „Friedenskronenzins“ und Ähnliches mehr. Ja, da gibt es wirklich die Notwendigkeit, einfach zu modernisieren, und ich bin gerne dazu bereit. Nur: Ich brauche halt, wie gesagt, den Grundkonsens auf politischer Ebene.

Aber ich bin davon überzeugt, Sie werden sich entsprechend einbringen; und wenn es so weit ist, werden Sie mir sagen, dass wir auch mit unserer juristischen Fachkompe­tenz weitermachen und eine hoffentlich gediegene Regierungsvorlage fertigstellen kön­nen. Ich wünsche es mir; ich kann momentan nicht mehr tun.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Becher.

 


Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Eine weitgehende Vereinheitlichung brächte wahrscheinlich auch eine Entlastung der Gerichte – Bezirksgerichte, Landesgerichte.

Sehen Sie das auch so, Herr Minister?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es wäre, wenn es dazu kä­me, ein angenehmer Nebeneffekt, aber das ist nicht der Hauptgrund, warum wir ein neues Mietrecht brauchen.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Schrangl.

 


Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Die stetig steigenden Wohnkosten sollten für Sie ja kein neues Phänomen sein. Die Mieten sind im Durchschnitt von 2010 bis 2014 um un­glaubliche 15,1 Prozent gestiegen. Auch die Zahl der Bürger, die um Wohnbeihilfe an­suchen, hat sich innerhalb der letzten Jahre nahezu verdoppelt.

Daher meine Frage, Herr Bundesminister: Werden Sie als verantwortlicher Ressortmi­nister, da es für die Bautensprecher anscheinend unmöglich zu sein scheint, eine Lö­sung herbeizuführen, die Agenda Mietrecht zur Lösung dieser leidigen Frage wieder zurück ins zuständige Ressortministerium holen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter, ich bin eigentlich davon überzeugt und habe die begründete Hoffnung, dass es relativ rasch, jedenfalls im Rahmen der Legislaturperiode, zur notwendigen politischen Einigung kommen wird, die dann die Basis für eine Modernisierung und Neuregelung des Mietrechts sein wird.

Grundsätzlich kann ich auch Ihnen jetzt nur sagen, dass im Rahmen meiner Kompe­tenz – das wissen Sie natürlich – ja nur der zivilrechtliche Aspekt überarbeitet werden kann und auch muss: im Sinne einer Modernisierung und auch im Sinne einer Ver­einfachung. Das stimmt schon.

Man darf jedoch nicht vergessen, dass man mit zivilrechtlichen Maßnahmen zwar Marktmechanismen, Markteffekte da oder dort abdämpfen kann, aber man kann sie nicht völlig außer Kraft setzen. Daher ist es letztlich so ein großes Problem, um das es hier geht. Es ist eigentlich kein Zufall, dass es bisher nicht gelungen ist, diese so schwierige Materie im Konsens neu zu regeln.

 


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