Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 30

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Wir werden uns weiter darum bemühen, aber ich muss schon sagen, ich kann jetzt als für das Mietrecht im zivilrechtlichen Sinn verantwortlicher Minister nicht Wunder wirken, die dann gewisse Effekte bringen, die ja dem Markt geschuldet sind und die natürlich da oder dort auch wirklich unangenehme Konsequenzen haben – das sehe ich schon –, die können wir nicht einfach vom Tisch wischen. Aber das, was möglich ist, machen wir gerne.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Lo­acker.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Bundesminister, Sie haben sich gerade auf den Markt bezogen. In anderen Ländern hat es bereits Systeme von Miet­zinsbeschränkungen gegeben, die wieder aufgehoben werden mussten, weil es lang­fristig mangels Investitionen zu Verschlechterungen der Bausubstanz gekommen ist.

Welche Anstrengungen hat das BMJ unternommen, um Daten, Fakten und Studiener­gebnisse auch aus dem Ausland zusammenzutragen und zu evaluieren, um in der Folge Evidenzbasis für die Auswirkungen solcher Mietzinsbeschränkungen nach der Methode auch von Abgeordneter Ruth Becher zu schaffen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, Sie kön­nen sicher sein, dass die in meinem Bereich zuständige Fachabteilung über entspre­chendes, auch statistisches Material verfügt. Das wurde auch im Zuge der wirklich um­fangreichen Diskussionen eingesetzt, die es im Vorjahr gab. Es gab ja dann auch Ein­zelgespräche mit den Vertretern der jeweiligen Interessengruppen. Meine Spitzenbe­amten haben sich wirklich sehr bemüht, Überzeugungsarbeit zu leisten. Also diese Studien, diese Vergleichswerte, fließen natürlich in die Diskussion und in die Überzeu­gungsarbeit ein – selbstverständlich, das ist keine Frage.

Aber ich denke, dass eines von allen gewollt wird, nämlich ein einheitliches, vernünfti­ges Mietrecht, das eben gewisse Unschärfen oder auch unlogische Elemente nicht mehr enthalten soll. Auf der anderen Seite geht es aber auch darum, dass man den Markt nicht in der Weise überfordert, dass es dann vielleicht auch wieder die Tendenz zu Entwicklungen gibt, die wir alle nicht wollen, nämlich dass irgendwelche Zahlungen mehr oder weniger ohne Beleg erfolgen. Das haben wir in der Vergangenheit ja immer wieder erlebt.

Und das, muss ich schon sagen, wäre heute auch nicht mehr machbar, denn wir haben in diesem Bereich die Gesetzeslage entsprechend verschärft. Sie wissen das. Mit un­seren Verschärfungen, die wir in den letzten Jahren auch im Bereich des Finanzstraf­rechts, des Steuerrechts und der Geldwäsche umgesetzt haben, kann man nur davor warnen, dass es solche Entwicklungen wieder geben könnte. Das wollen wir alle nicht.

Jetzt gilt es eben, den richtigen Kompromiss zu finden, um einerseits klarzustellen, es kommt zu einer Regelung, mit der auch der Markt leben kann, um andererseits aber auch klarzustellen, dass hier alles, was rechtlich getan werden kann, um das leistbare Wohnen zu fördern, auch tatsächlich getan wird. Da sind wir momentan mittendrin.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 8. Anfrage; das ist jene der Frau Ab­geordneten Himmelbauer. – Bitte.

 


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! In der Debatte zum Strafrechtsänderungsgesetz wurde auch vorgestern wieder klar, dass die Bewertung von Delikten und die Höhe der Strafrahmen durchaus unterschiedlich betrachtet wird. Was dem einen zu viel ist, ist dem anderen vielleicht wiederum zu wenig.

 


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