Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 31

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Für uns ist klar: Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich haben eine höhere Gewichtung und sollten damit auch stärker bestraft werden.

Deswegen auch meine Frage, Herr Minister:

139/M

„Sehen Sie mit der nun vorliegenden Reform des StGB die Zielsetzung, eine ausge­wogene Balance der Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben herzustellen, erfüllt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Abgeordnete, ich den­ke, das Grundanliegen dieser Reform wurde im Wesentlichen verwirklicht. Wie Sie richtig sagen: Da oder dort hätte man sich vielleicht mehr gewünscht – von verschiede­nen Richtungen her betrachtet.

Aber diese Neuorientierung ist gelungen. Es ist mittlerweile klar geworden, dass mit dieser Novelle zum Strafgesetzbuch der strafrechtliche Schutz von Persönlichkeitswer­ten und der strafrechtliche Schutz der individuellen Persönlichkeitssphäre auch tat­sächlich einen höheren Stellenwert bekommen haben – in Relation zu den reinen Ver­mögensdelikten und deren strafrechtlichem Schutz. Und das ist gut so. Wie wir ge­sehen haben, auch hier im Haus findet das ja wirklich breite Zustimmung.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Himmelbauer.

 


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Mit der StGB-Reform kommt es auch zu neuen Straftatbeständen, unter anderem im wichtigen Themenbereich Cyber-Mobbing; aus jugendpolitischer Sicht ein ganz wichtiger Bereich, der auch angegangen werden muss.

Cyber-Mobbing ist etwas anderes als Mobbing, weil es einfach in der Ausprägung anders ist. Es ist in der Öffentlichkeit anders. Es endet nicht am Schulhof oder im Büro, sondern geht bis nach Hause.

Deswegen auch da meine Frage: Was ist von diesem neuen Straftatbestand zu er­warten?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Wir erwarten uns gerade von diesem Straftatbestand sehr viel, weil er das richtige Signal zur richtigen Zeit ist. Es ist ja auch im Zuge der Debatte hier im Haus dieser tragische Selbstmord eines jungen Menschen erwähnt worden, der über das Internet gemobbt wurde. Ich denke, dass es schon sinnvoll und notwendig ist, dem auch mit strafrechtlichen Mitteln entgegenzu­wirken. Das können wir mit diesem Tatbestand des Cyber-Mobbings. Ich glaube daher, dass es wirklich zur richtigen Zeit die richtige Maßnahme ist, die wir mit diesem ganz neuen Tatbestand gesetzt haben.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Mor­gen, Herr Bundesminister! Wir haben ja bereits mehrfach gehört, dass wir im Bereich des materiellen Strafrechts, also im Strafgesetzbuch, relativ umfangreiche Maßnahmen beschlossen haben, relativ große Veränderungen vorgenommen haben.

Jetzt wissen alle hier im Haus und insbesondere Sie, weil Sie ja auch sehr schnell darauf reagiert haben, dass wir auch in einem anderen Feld des Strafrechts, im Straf­vollzug, gewisse Probleme haben. Ich spreche insbesondere den Maßnahmenvollzug


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