Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 32

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

an, also die Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern. Meine Frage an Sie, da Sie den Strafvollzug wieder sozusagen an sich gezogen haben:

Wie sehen Ihre konkreten Pläne aus? Welche Schritte planen Sie im Hinblick auf die Reform des Maßnahmenvollzugs, welchen zeitlichen Horizont haben Sie dafür?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Klare Frage, klare Antwort: Wir folgen hier eins zu eins den Empfehlungen der Expertengruppe Maßnahmenvoll­zug. Diese Empfehlungen sind auch öffentlich zugänglich. Die kann man sich im In­ternet anschauen oder herunterladen. Da ist eine Reihe von Vorschlägen enthalten, die wir jetzt mit dieser neuen zentralen Steuerungs- und Organisationseinheit der General­direktion für den Strafvollzug auch tatsächlich umsetzen werden können.

Ich kann jetzt nicht versprechen, wie lange es dauern wird, bis wir den Strafvollzug dort haben, wo er einfach sein muss. Es ist auch, denke ich, etwas, was dieses Land ver­dient: dass wir einen Strafvollzug haben, von dem man uneingeschränkt sagen kann – uneingeschränkt! –, er ist absolut auf der Höhe der Zeit, er ist durchwegs MRK-kon­form, er ist etwas zum Herzeigen. Das hat diese Republik verdient und das wollen wir erreichen. Wir haben in vielen Bereichen des Strafvollzugs jetzt schon ein absolut ho­hes Niveau, wo es nichts daran auszusetzen gibt, aber wir haben gewisse Schwach­stellen, und die müssen wir ausmerzen.

Die Arbeit daran hat jetzt intensiv mit dieser neuen Organisationseinheit mit 1. Juli be­gonnen. Das wird sicher eine Zeit brauchen. Es ist eine große Baustelle, die wir hier zu bearbeiten haben. Aber wir sind da auch – und das freut mich – sehr konstruktiv in Kontakt mit der Volksanwaltschaft und den Institutionen, die den Strafvollzug entspre­chend ihren gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren haben.

Ich glaube daher, dass es gelingen wird, jedenfalls in dieser Legislaturperiode schon sehr viel zu erreichen.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage; das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Stefan. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Herr Bundesminister, im Zuge der Steuer­reform wurde unter anderem auch die Grunderwerbsteuer geändert, wurden dabei vor allem die Familien belastet, weil jetzt bei der Übertragung von Liegenschaften zwi­schen Familienangehörigen die Steuer vom Verkehrswert und nicht mehr vom dreifa­chen Einheitswert berechnet wird. Bei den Gerichtsgebühren ist das noch anders.

Daher meine konkrete Frage, Herr Bundesminister:

145/M

„Ist der Bestand der Familienprivilegierung gemäß § 26a Gerichtsgebührengesetz, näm­lich die Berechnung der Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert anstatt des Verkehrswertes, gesichert?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es ist derzeit nicht geplant, etwas daran zu ändern. Das kann ich dazu sagen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stefan.

 


Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Das klingt ganz gut, obwohl „derzeit“ mich nicht ausreichend zufriedenstellt, gebe ich zu.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite