die Berechnung der Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert anstatt des Verkehrswertes gem. § 26a Gerichtsgebührengesetz (145/M)

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Mündliche Anfrage

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mag. Harald Stefan (FPÖ) an den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter betreffend die Berechnung der Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert anstatt des Verkehrswertes gem. § 26a Gerichtsgebührengesetz

Ist der Bestand der Familienprivilegierung gemäß §26a Gerichtsgebührengesetz, nämlich die Berechnung der Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert anstatt des Verkehrswertes, gesichert?

Eingebracht von

Mag. Harald Stefan (F)

Eingebracht an

Dr. Wolfgang Brandstetter (A)

Bundesministerium für Justiz

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