Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 33

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Aber dazu meine Zusatzfrage. Es hat sich gezeigt, dass die Berechnung des Verkehrs­wertes, die ja zum Teil jetzt schon Geltung hat, sehr kompliziert ist und sehr großen Aufwand erfordert.

Meine konkrete Frage: Ist vom Justizministerium her geplant, ein Instrumentarium an die Hand zu geben, um diese Berechnung zu vereinfachen und damit auch die Verwal­tung insgesamt zu vereinfachen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, alles, was Verwaltungsvereinfachung bedeutet, ist mir recht, ist mir willkommen.

Die Problematik der Einheitswerte ressortiert, wie Sie wissen, primär ins Bundesminis­terium für Finanzen. Ich kann nur sagen: Soweit wir da eine Zuständigkeit haben, wol­len wir an dem konkret angesprochenen § 26a GGG derzeit jedenfalls nichts ändern.

Sollte sich das Gesamtsystem einmal ändern müssen, dann wird es hier möglicher­weise Änderungen geben. Aber derzeit haben wir nichts geplant, und von uns gibt es diesbezüglich auch sicher keine Initiative.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Gerade Familien können durch Gerichtsverfahren in vieler Hinsicht betroffen sein, auch wenn es um den Schutz und die Fürsorge für ältere Menschen geht, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können.

Ich spreche die Sachwalterschaften an. Die Beschwerden häufen sich. Es wird zu früh besachwaltet, zu umfangreich, zu lang. Wir sind daher sehr froh darüber, dass Sie an einer Neuregelung arbeiten.

Meine Frage daher an Sie, Herr Bundesminister:

Welche Änderungen sind im Bereich des Sachwalterrechts geplant und wie weit sind die Fortschritte gediehen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Abgeordnete, Sie spre­chen zu Recht ein Problem an, mit dem wir uns schon länger beschäftigen, nämlich die Tatsache, dass es wahrscheinlich zu rasch und in zu vielen Fällen zur Besachwalte­rung von Personen kommt. Dem sollte man dort, wo es geht, entgegenwirken.

Es gibt seit März 2014 das Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“, und wir überlegen ernsthaft, die Möglichkeiten auch im Bereich der Angehörigenvertretung zu erweitern und auch im Bereich der Vorsorgevollmacht etwas Konkretes zu tun, um die Situation zu verbessern.

Ich glaube aber, dass man gerade an diesem Punkt etwas erkennt, und ich bin sehr froh, dass ich hier jetzt die Gelegenheit habe, das einmal grundsätzlich zu sagen: Wir in der Justiz stoßen immer dann, wenn wir versuchen, Probleme, die bei uns sichtbar werden, an ihrer Wurzel zu bekämpfen – etwa im Zusammenhang mit Mediationsmaß­nahmen im Bereich der Familiengerichtshilfe beziehungsweise der Jugendgerichtshilfe oder auch im Bereich der sinnvollen Verhinderung von Sachwalterschaften –, an unse­re Grenzen, und zwar vor allem auch an unsere budgetären Grenzen.

Das ist ein Aspekt, den ich zu berücksichtigen bitte, weil das, glaube ich, ein ganz zen­traler Gedanke ist: Wenn man wirklich die Probleme an der Wurzel lösen will, dann darf man nicht an Kompetenzgrenzen Halt machen, da sich nämlich oft kompetenzübergrei­fende Probleme zeigen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) – Ich bin gleich fertig!

 


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