Ich halte viel von diesen Projekten zur Unterstützung der Selbstbestimmung und zur Verhinderung von allzu frühen Sachwalterschaften. Ich hoffe, dass wir in diesem Bereich all das umsetzen können werden, was wir uns vorstellen, und zwar im Interesse der Betroffenen und der Aufrechterhaltung ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit. Zudem hoffe ich, dass wir auch die budgetären Möglichkeiten dafür haben werden, denn eine intensivere Betreuung ist immer aufwendiger und kostenintensiver als irgendein einfaches Gerichtsurteil oder eine einfache Entscheidung.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage; das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister, die Schließung von Bezirksgerichten ist als großes Reformprojekt angekündigt worden. Ob eine Schließung eines Bezirksgerichts sinnvoll ist, kann natürlich immer nur im Einzelfall beurteilt werden. Für die betroffene Gemeinde oder das Umland der Gemeinde ist das immer eine heikle Frage, Stichwort: Ausdünnung des ländlichen Raumes.
Ein Nutzen, der versprochen wurde, waren Einsparungen. Jetzt ist es an der Zeit, zu überprüfen, ob 2014 dieser Nutzen auch tatsächlich eingetroffen ist. Es sind ja zahlreiche Bezirksgerichte geschlossen worden.
Meine Frage daher, Herr Bundesminister:
„Wie hoch waren die Einsparungen bei den laufenden Kosten, die aufgrund der Zusammenlegung von Bezirksgerichten in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark im Jahr 2014 realisiert wurden?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen hiezu noch keine konkreten Zahlen nennen; dafür wäre es zu früh. Es ist ja auch der Prozess dieser Zusammenlegung von Bezirksgerichten noch nicht in allen Bereichen wirklich abgeschlossen. Selbst dort, wo das beschlossen wurde, sind wir mit der faktischen Umsetzung noch nicht wirklich fertig.
Aber das macht nichts, weil die Einsparung im monetären Sinn ja nicht das Zentrale ist. Es ist völlig klar, dass es, wenn man gewisse Standorte nicht mehr hat und somit auch keine Miete mehr zahlen muss, Einsparungen gibt. Das kann niemand bestreiten.
Das war aber nicht der wesentliche Aspekt. Der wesentliche Aspekt ist, dass man die Serviceleistung für den Bürger durch Infocenter verbessert, die man bei größeren Einheiten einrichten kann. Wenn man größere Einheiten hat, dann kann man auch die Vertretung der Richter leichter sicherstellen. Man kann die Sicherheitseinrichtungen, die leider auch notwendig sind, leichter errichten und finanzieren. Außerdem kann man Barrierefreiheit sicherstellen. – All das sind Punkte, die dafür sprechen, dass es zu kleine Einheiten im Interesse der Verbesserung der Serviceleistung für die Bürger nicht mehr geben soll.
Andererseits sage ich Ihnen ganz offen: Ich bin kein Freund von Kahlschlägen in diesem Bereich. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Justiz auch in den Regionen draußen auf dem Land mit entsprechenden Einheiten vertreten ist. Diese sollen aber eine sinnvolle Größe haben.
Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben in der Vergangenheit von 141 Bezirksgerichten auf 116 Bezirksgerichte reduziert, und es wird, wenn es nach unseren Plänen geht, eine weitere, aber sehr maßvolle Reduzierung geben.
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