Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 36

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wohner der 37 betroffenen Gemeinden ein Problem im Zusammenhang mit der Er­reichbarkeit, denn die öffentlichen Verkehrsanbindungen sind doch radial nach Salz­burg ausgerichtet. Zweitens würde dieser kostenintensive Neubau auch dem erklärten Prinzip der Einsparungen bei der Zusammenlegung von Bezirksgerichten zuwiderlau­fen. In Salzburg selbst gäbe es ein Gebäude der Bundesimmobiliengesellschaft, das ab 2018 frei werden würde und sehr zentral beim Hauptbahnhof gelegen ist.

Meine Frage nun: Wie können Sie sicherstellen, dass es bei der Realisierung des Pro­jekts Bezirksgericht Salzburg-Flachgau Neu nicht zu einer Geldverschwendung kommt und eine gute Erreichbarkeit sichergestellt wird?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, klare Fra­ge, klare Antwort: Ich stehe den Plänen, die es in Salzburg hinsichtlich einer Verbesse­rung der Gerichtsstruktur gibt, weder mit Skepsis noch mit Euphorie gegenüber, son­dern ich bin sachpolitisch offen für entsprechende Argumente. Es gibt Diskussionen, es gibt vor allem auch Gespräche mit dem Land Salzburg, und ich bin offen für all das, was seitens des Landes an sinnvollen Lösungen vorgeschlagen wird, denn für mich kommt – wie ich schon vorhin gesagt habe – eine Lösung, die nicht im Einvernehmen mit den Ländern erfolgt, nicht in Frage.

Es gibt Überlegungen in mehrere Richtungen: Es gibt Gespräche mit dem Land, und Sie können sicher sein, dass auch das Land Salzburg sicherlich nie etwas vorschlagen würde, was auf Geldverschwendung hinausläuft, sondern dass es auch dem Land Salzburg um die Verbesserung der Serviceeinrichtungen für die Bürgerinnen und Bür­ger geht.

Da finden wir uns, da haben wir dasselbe Interesse, und genau in diesem Geist führen wir Gespräche. Ich kann derzeit noch nicht sagen, wann wir hier zu einem Ende kom­men werden, aber momentan geht es mir vor allem darum, wirklich auch seitens des Landes zu erfahren, welche Vorschläge konkret als sinnvoll erachtet werden, und dann werden wir schon gemeinsam die beste Lösung finden.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 11. Anfrage; das ist jene der Frau Abgeordneten Mag. Grossmann. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Bundesminister, nicht erst nach der tragischen Amokfahrt in Graz eines Mannes, der einige Zeit zuvor wegen fa­miliärer Gewalt weggewiesen worden war, wissen wir, dass von solchen Personen ein besonderes Gefahrenpotenzial ausgeht. – Ich habe auch einige Zeit in der Familien- und Frauenberatung gearbeitet und wurde dort mit dramatischen Lebenssituationen kon­frontiert.

Daher richte ich an Sie die Frage, Herr Bundesminister:

154/M

„Inwieweit erachten Sie es bei Wegweisungen nach dem Gewaltschutzgesetz für erfor­derlich, die Täterarbeit zu forcieren und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden zu optimieren?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Abgeordnete, betref­fend den ersten Teil Ihrer Frage muss ich der guten Ordnung halber sagen, dass die­ser primär den Kompetenzbereich des Innenressorts betrifft. Gefahrenabwehr und Si­cherheitspolizeigesetz gehören ins Innenressort.

 


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