Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 37

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Was aber den zweiten Teil betrifft, muss ich sagen: Auch ich halte es für sehr sinnvoll, dass man in diesem Zusammenhang alle möglichen Präventionsmaßnahmen ergreift, um diesen Gefahren entgegenzuwirken. Das, was wir aus Sicht meines Ressorts tun können, ist, eine bestmögliche Vernetzung und einen bestmöglichen Informationsaus­tausch zwischen den jeweiligen Behörden des Innenressorts und des Justizressorts si­cherzustellen. Das geschieht, und die Frau Innenministerin hat auch zu einem Runden Tisch eingeladen, damit wir noch einmal über die Verbesserung der bestehenden Ver­netzung sprechen und gemeinsam überlegen, was wir diesbezüglich wirklich gemein­sam tun können, um diesem schwierigen Problem entsprechend entgegenzuwirken.

Es ist dies ein Problem, das sehr betroffen macht. Wir erleben das auch im Bereich der Justiz. Daher ist es wichtig, dass man, wenn man damit rechnen muss, dass Men­schen von gerichtlichen Entscheidungen persönlich zutiefst betroffen sind und daher Gefahren von ihnen ausgehen könnten, diese in weiterer Folge so betreut, dass Ge­fahren aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidungen möglichst hintangehalten wer­den. – Da finden wir uns.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Sie haben die ressortübergreifende Problematik angesprochen: Erachten Sie es unter Umständen auch für erforderlich, eine umfassendere, ressortübergreifend Arbeitsgruppe auch unter Einbeziehung der Länder – denn gerade im Bereich der Sozialfürsorge sind ja auch die Länder zustän­dig – einzusetzen, um hier ein möglichst lückenloses Netzwerk aufzubauen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ja, das halte ich für sinnvoll. Es gibt jetzt aber auch schon entsprechende Verständigungspflichten, und zwar auch hinsichtlich der Institutionen, für die die Länder eine entsprechende Kompetenz haben.

Ich meine, dass dieser Runde Tisch, der von der Frau Innenministerin initiiert wurde, gerade auch den Sinn hat, dass kompetenzübergreifend noch besser zusammengear­beitet werden kann. Und es wird auch in verstärktem Maße geschehen, dass wir, was wir im Bereich der Justiz jetzt schon tun, etwa im Bereich der Jugendgerichtshilfe mit den Kompetenzträgern, konkret den Ländern, die ja für die Jugendwohlfahrt zuständig sind, zusammenarbeiten. Das macht Sinn, und so gesehen bin ich sehr froh darüber, dass es diesen Runden Tisch gibt und dass wir gemeinsam mit allen betroffenen Kom­petenzträgern nach den besten Lösungen suchen.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zur 12. Anfrage; das ist die des Herrn Abgeordneten Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Am Dienstag dieser Woche wurde eine Änderung des Staatsanwalt­schaftsgesetzes beschlossen, mit der ein Weisungsrat neu eingeführt wurde, Berichts­pflichten der Staatsanwälte neu geregelt wurden und ein Hinweisgebersystem normiert wurde.

Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

140/M

„Was erwarten Sie sich von der gesetzlichen Implementierung der bisher im Probebe­trieb erfolgreich eingeführten Whistleblower-Homepage?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ich erwarte mir davon, dass es jetzt eben eine tragfähige Rechtsgrundlage für dieses Whistleblower-System gibt,


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