Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 38

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das sich bisher durchaus bewährt hat. Dieses befand sich bis jetzt im Probebetrieb, hat sich aber so bewährt, dass wir dieses in einen Regelbetrieb überführen wollten. Das ist jetzt mit dieser Rechtsgrundlage, die im Staatsanwaltschaftsgesetz geschaffen wurde, geschehen.

Ich bin dankbar für diese Frage, weil das fast ein bisschen untergegangen ist im Zu­sammenhang mit der Änderung im Weisungsrecht. Es ist wesentlich, dass wir diese Einrichtung auf einer gesicherten rechtlichen Basis fortführen können, und es wurde auch allen Gefahren, die mit einer solchen Whistleblower-Hotline, mit einem solchen anonymen Hinweisgebersystem verbunden sein könnten, die sich im Probebetrieb ge­zeigt haben, Rechnung getragen.

Man kann im Ergebnis sagen, dass etwa in 40 Prozent der Fälle an solchen Hinweisen nichts dran ist, dass aber die restlichen 60 Prozent sehr wohl etwas im Hinblick auf Er­mittlungsansätze hergeben. Daher macht es Sinn, diese Einrichtung fortzuführen, und das haben wir mit dieser Änderung im Staatsanwaltschaftsgesetz jetzt getan.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Bundesminister, Sie haben ge­rade gesagt, dass an einem Teil der Fälle nichts dran ist.

Einerseits liegt es im Interesse des Staates und auch der Betriebe, dass Gesetze oder auch interne Regelungen eingehalten werden. Andererseits wird aber gerade unter dem Schutz der Anonymität manchmal leichtfertig eine Anschuldigung erhoben, die wiederum zu Konsequenzen oder zu Entscheidungen führt, die Folgen für die Beschul­digten haben.

Es stellt sich daher die Frage für mich: Wie geht man im Interesse eventuell unge­rechtfertigt beschuldigter Personen und im Interesse des Schutzes dieser Personen vor ungerechtfertigten Anzeigen vor, und wer kontrolliert eigentlich die Staatsanwälte?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, das, was Sie jetzt erwähnen, ist ein Problem, das jedem schon im Rahmen des Probebetriebs bewusst war. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns das auch wirklich sehr ge­nau angeschaut haben und dass diejenigen, die mit diesem anonymen Hinweisgeber­system im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu tun haben, Profis sind, die in der Lage sind, sehr rasch die Spreu vom Weizen zu trennen.

Wir haben ja auch die Möglichkeit einer Rückfrage unter Wahrung der Anonymität, und dann ist es für jemanden, der in diesem Bereich wirklich versiert ist – und das sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dort wirklich –, relativ rasch möglich, zu entschei­den, ob ein Hinweis weiter verfolgt werden soll oder ob es sich um einen Hinweis han­delt, der es nicht wert ist, weiter verfolgt zu werden.

Bis jetzt hat sich das wirklich bewährt, und diese Gefahr, die Sie jetzt erwähnt haben, hat sich nicht wirklich realisiert. Deshalb wollten wir ja aus dem Probebetrieb einen Re­gelbetrieb machen, und das ist jetzt mit dieser Änderung im StAG geschehen.

 


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Bundesminister. Alle Anfragen sind zum Aufruf gelangt. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit ist die Fragestunde beendet.

10.16.15Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

 


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