Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 86

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird dazu aufgefordert, dass §9 Abs. 1 Z 1 lit. i und g der Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung dieser Unterrichtsmittel (BGBL Nr. 348/1994) dahingehend abgeändert wird, dass präzisiert wird, was mit Gleich­stellung gemeint ist und dass die Genderschreibweise nicht die Voraussetzung für eine Zulassung von Schulbüchern darstellt.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jä­ger. – Bitte.

 


13.00.53

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen hier und vor den Fernsehschirmen! Auch wenn von den Oppositionsparteien diese Bildungsreform unter großer medialer Unterstützung immer wieder schlechtgeredet wird oder versucht wird, sie schlechtzureden, so sprechen die Fakten eine andere Sprache. Ich kann hier gleich Herrn Lugar als Beispiel anführen: Zu der gesamten Bildungsreform fällt ihm nichts anderes ein als das Gender-Thema. Das ist eigentlich traurig. (Abg. Lugar: Sie haben nicht zugehört!)

Die von uns heute diskutierten Beispiele sind weitere Mosaiksteine dafür, dass das funktioniert. Zu nennen wäre einmal die Umsetzung der PädagogInnenbildung Neu. Es wird durch den Datenverbund eine Möglichkeit geschaffen, dass man eine ord­nungsgemäße Informationsweitergabe schafft, zum Beispiel bei der Matrikelnummer, Inskription und so weiter. Die Kosten dafür von 86 400 € teilen sich die entsprechenden Bildungseinrichtungen.

Doch nicht nur im technischen Bereich wurden Reformschritte unternommen, sondern eine ganz wichtige Aufgabe ist für mich die Sensibilisierungsmaßnahme im Bereich der beeinträchtigten Menschen. Für meine Fraktion ist allerdings klar, dass es nur die In­klusion geben darf, also die Teilhabe von beeinträchtigten Kindern am Normal-, am Regelunterricht. Das ist für uns oberstes Prinzip. Es gibt allerdings Kinder, die nicht die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen, für diese braucht es eine spezielle Schule. Diese speziellen Schulen nannte man bis jetzt Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder und werden jetzt umbenannt in Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förder­bedarf. Somit endet eine jahrzehntelange Stigmatisierung, und das ist gut so (Beifall der Abg. Yilmaz), und es endet auch eine Diskriminierung von Eltern und Kindern in dieser Angelegenheit. Der alte Begriff „schwerstbehindert“ sagt nämlich nichts aus über körperliche oder geistige Behinderung.

Einen weiteren sehr positiven Schritt sehe ich auch darin, dass jetzt inklusiv unterrich­tete Kinder, also Kinder, die in der Neuen Mittelschule unterrichtet werden, ein Jahres- und Abschlusszeugnis bekommen. Bis jetzt bekamen sie nur ein Jahreszeugnis, ab jetzt haben sie auch ganz offiziell einen Pflichtschulabschluss.

Ein weiteres Beispiel für zeitgemäße Bezeichnung ist auch die Umbenennung von den – bis jetzt – Schulen für Fremdenverkehrsberufe auf Schulen für Tourismus. Das, geschätzte Damen und Herren, mag jetzt für viele nicht als ein sehr wichtiger Schritt er-


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