Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 98

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Pädagogischen Hochschule. Ich meine, das könnte man noch reparieren, und ich wür­de da um Ihre Unterstützung bitten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


13.44.15

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Hohes Haus! Ja, es ist ein Gesetz, das als Sammelsurium bezeichnet wurde, das tatsächlich eine größere Fülle kleinerer Regelungen enthält, die aber gleichwohl wichtige Schritte auf dem richtigen Weg sind. Ich greife eine Regelung heraus, die heute schon ein paar Mal angesprochen wurde, auch da und dort ein bisschen kritisch, nämlich diesen Da­tenverbund. Er befördert ein Anliegen, das mir wichtig ist und das heute auch schon ein paar Mal gewürdigt wurde – dafür danke ich –, nämlich die PädagogInnenbildung Neu.

Dieser Datenverbund ermöglicht die inzwischen notwendig gewordene Basis für ein ge­deihliches Zusammenarbeiten der beiden Institutionen Pädagogische Hochschulen und Universitäten. Warum ist das inzwischen notwendig geworden? – Es gibt in der Tat auch – das muss man kritisch sagen – eine Bürokratisierung dieser Bildungsinstitu­tionen, aber diese Bürokratisierung ist eine internationale Entwicklung, die in die Rich­tung geht, dass sich inzwischen nicht mehr wie früher im tertiären Sektor alles auf eine große Schlussprüfung und eine große Schlussarbeit – früher war das meistens eine Doktorarbeit – konzentriert, sondern dass man international Studien in Einzelteile, in Module und damit auch in Einzelprüfungen zerlegt und für diese Einzelteile dann auch sogenannte European-Credit-Transfer-System-Punkte vergibt.

Es wird also alles zerschnitten, und es muss deswegen auch alles sehr genau belegt werden, weil an diesen Dingen letztlich dann nicht nur der Studienerfolg hängt – dieser summiert sich dann einfach auf –, sondern weil an diesen Dingen inzwischen auch viele andere Dinge hängen, wie zum Beispiel die Vergabe von Stipendien, die An­spruchsberechtigung für Familienbeihilfe, auch die Möglichkeit, Studien fortzusetzen, wenn sie sukzessiv und konsekutiv geregelt sind, und natürlich auch die Frage des Zu­griffs auf die Wählerlisten für die zweijährlich stattfindenden österreichischen Hochschü­lerschaftswahlen.

Es hängt also viel dran, deswegen muss es einen solchen Datenverbund geben, und er muss auch funktionieren, deswegen war es wichtig, dies gesetzlich festzulegen. Es ist eine wichtige und gute Basis für eine gut funktionierende Kooperation von Univer­sitäten und Pädagogischen Hochschulen. Diese Kooperation lässt sich in der Tat gut an; es ist auch schon erwähnt worden, dass besonders der Verbund Süd-Ost – also die Steiermark, das Burgenland und Kärnten – da sehr weit ist, vor allem dank der Ini­tiative von Vizerektor Martin Polaschek von der Universität Graz.

Es sind auch die anderen Verbünde – West mit Tirol und Vorarlberg, Mitte mit Salzburg und Oberösterreich – auf gutem Weg. Am schwierigsten gestaltet es sich interessan­terweise im Verbund Ost, also in Niederösterreich und Wien, aber auch da sind in letz­ter Zeit einige bedeutende Schritte gemacht worden, sodass man sagen kann: Das Ganze ist auf gutem Weg und die Studien werden bald beginnen können! Ich bin über­zeugt, dass das, was wir 2013 hier im Hohen Haus beschlossen haben, eine Erfolgs­geschichte wird.

International wird das von Experten durchaus sehr positiv gesehen und kommentiert, nur national wird es kaum wahrgenommen. Deswegen danke ich auch all jenen, die das immer wieder als positiven Schritt erwähnen. Das ist wichtig. Wir müssen es im Bewusstsein der Bevölkerung verankern, dass wir damit – indem wir möglichst kompe-


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