Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 101

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ministeriums zur Umbenennung der Sonderschulen scharf: „Ein substanzieller Beitrag zur Umsetzung der Konvention ist sieben Jahre nach Ratifizierung nur bedingt zu er­kennen, der Ausschuss vermisst nach wie vor tiefgreifende Reformen.“ Das Beratungs­zentrum BIZEPS spricht in seiner Stellungnahme gar von „Pseudo-Aktivitäten“, be­zeichnet die Sonderschule als „menschenrechtlich inakzeptable Strukturen“ fordert end­lich konkrete Maßnahmen zur Inklusion und die Einhaltung der völkerrechtlichen Ver­pflichtungen.

Zur Umsetzung eines Inklusiven Schulsystems wird eine entsprechende Infrastruktur be­nötigt, die Eltern, SchülerInnen und Schulen bei der Umsetzung unterstützt. Die Zent­ren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sollen in Zukunft unabhängig von Sonderschul­standorten agieren. Sie sollen die Verwaltung von Zusatzressourcen übernehmen, die regionale Planung des Ausbaus der Inklusion betreiben, Schulen und Schulerhalter bei der Umsetzung von Inklusion unterstützen, Eltern, SchülerInnen und Lehrkräfte sowie Schulleitungen beraten und unterstützen, den Einsatz von nicht-pädagogischem Perso­nal (AssistentInnen, TherapeutInnen, SchulbegleiterInnen u.ä.) ermöglichen, SchülerIn­nentransporte koordinieren etc. Die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik werden so zu Drehscheiben und Entwicklungsmotoren für die Inklusive Schule.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention wahrzunehmen und dem Nationalrat die ge­setzlichen Grundlagen für ein Inklusives Schulsystem vorzulegen. Insbesondere sollen Sonderschulen und andere ausgrenzende Schulformen abgeschafft werden.

Die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sollen zukünftig als Beratungsstelle für Eltern, Lehrkräfte und SchülerInnen dienen, weiters sollen sie die Ressourcen im in­klusiven Schulsystem verwalten und die regionale Entwicklung der Inklusion vorantrei­ben.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


13.53.20

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die wesentlichen Punkte der Vorlage sind bereits angesprochen worden.

Kurz zum Thema Datenaustausch: Ganz klar, wenn es hier auch eine technische Zu­sammenarbeit zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten gibt, wenn es gemeinsame Studien, gemeinsame Studierende und eine gemeinsame Verwaltung gibt, dann ist es natürlich sehr sinnvoll, hier auch Doppelgleisigkeiten zu unterbinden und die Verwaltung zu verringern und auch einen Mehrwert für die Studierenden insgesamt zu erreichen. Das ergibt sich natürlich aus der PädagogInnenbildung NEU. Mein Kol­lege Karlheinz Töchterle hat sich schon darauf bezogen.

Ich möchte nur einen Aspekt ansprechen – und das ist sicherlich ein Thema, bei dem ich mich auch wiederhole, da ich hier im Plenum auch schon das letzte Mal den The­menbereich Unterricht angesprochen habe und er mir eigentlich sehr wichtig ist –: Das


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