Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inklusion in der Schule, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention wahrzunehmen und dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen für ein Inklusives Schulsystem vorzulegen. Insbesondere sollen Sonderschulen und andere ausgrenzende Schulformen abgeschafft werden.
Die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sollen zukünftig als Beratungsstelle für Eltern, Lehrkräfte und SchülerInnen dienen, weiters sollen sie die Ressourcen im inklusiven Schulsystem verwalten und die regionale Entwicklung der Inklusion vorantreiben.“
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Ich bin mir auch jetzt schon sicher, was in Zukunft das Ergebnis sein wird. Vergessen Sie jedoch nicht: Wir haben von der Kommission Hausaufgaben bekommen, die bis zum Jahre 2020 erledigt werden müssen. Es wird dann wieder überprüft und nachgefragt, welche Ziele umgesetzt wurden. Und ich möchte hier nicht weiterhin die nächsten Jahre darüber diskutieren: Was tun wir? – dieses oder jenes –, sondern ich möchte strukturelle Reformen sehen. Diese sollen hier im Haus entschieden werden. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
13.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag.a Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inklusion in der Schule, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Unterrichtsausschusses (746 d.B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (681 d.B.)
Begründung
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich dazu verpflichtet, ein Inklusives Schulsystem einzuführen. Aussondernde Einrichtungen wie Sonderschulen stehen der Umsetzung von Inklusion entgegen.
Die Umbenennung der „Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder“ in „Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ soll zwar die diskriminierende Bezeichnung „schwerstbehindert“ durch eine weniger diskriminierende Umschreibung ersetzen, an der grundlegenden Ausrichtung der Sonderschule als Sonderanstalt für SchülerInnen mit Behinderungen und damit der Segregation von SchülerInnen mit und ohne Behinderungen ändert die Bezeichnungsänderung aber nichts.
Der Monitoringausschuss, der über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wacht, kritisiert daher auch den vorliegenden Begutachtungsentwurf des Bildungs-
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