Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 111

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weit nach unten. Damit müssen wir aufhören, da sind dann aber beide Regierungs­parteien gefordert.

Das Gesetz, das wir hier beschließen, tragen wir selbstverständlich mit. Es ist vernünf­tig und richtig. Ich darf vielleicht noch ein paar Anmerkungen dazu machen.

Es ist mehrfach – vom Kollegen Töchterle, auch von der Kollegin Jank – die Verbüro­kratisierung unseres Schulsystems kritisiert worden. Und das zeigt sich auch hier, bei der Zentralmatura.

Mir schreibt ein Mathematik-Lehrer, dass er beim Beurteilungsraster für die Vorwissen­schaftliche Arbeit 36 Deskriptoren hat.

Mir schreibt ein Kollege mit dem Fach Deutsch, dass er sich schon selber nicht mehr auskennt, weil es Kategorien gibt wie: „über das Wesentliche hinausgehend erfüllt“ – das wäre dann ein Gut. Und dann heißt es wieder: „Inputtext vollständig erfasst“ – das ist auch nur ein Gut. „Vollständig“ ist aber schwer zu toppen. Vollständiger als voll­ständig ist schwer möglich. Daher gibt es da sehr, sehr viel Unsicherheit.

Ich glaube, da müssen wir ansetzen: weniger Deskriptoren, weniger Einschränkung der individuellen Möglichkeiten, die Lehrerinnen und Lehrer haben, gerade in einem Fach wie beispielsweise Deutsch.

Wie gesagt: Stehen wir zum Prinzip! Arbeiten wir daran, dass wir bei der Zentralmatura hier einen Schritt weiterkommen!

Im Zusammenhang mit den Schulen für Berufstätige vielleicht noch ein Hinweis: Die haben nämlich einen wesentlichen Vorteil gegenüber der AHS. Sie haben das, was wir in der AHS nur halbherzig gemacht haben, fast vollständig durchgeführt – das wäre die Modularisierung.

Das könnten wir ins System übernehmen, das haben wir auch von Anfang an gefor­dert. Dann hätten wir auch dort wieder einen wesentlichen Schritt weiter gemacht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


14.28.51

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Ich begrüße es sehr und ich finde es auch wichtig und richtig, aber vor allem auch notwendig hinsichtlich der Zentralmatura, dass das Schulunterrichtsge­setz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie das Berufsreifeprü­fungsgesetz geändert werden. Diese Novelle tritt ja 2017 in Kraft, und ab diesem Zeit­punkt kann nun auch die standardisierte Reifeprüfung an allen Schulen für Berufstätige stattfinden.

Durch diese Änderung kommt es zukünftig auch zu vergleichbaren Regelungen für alle Arten der Reifeprüfung – national wie auch international. Das heißt: einheitliche Grund­kompetenzen für alle Maturantinnen und Maturanten, gleiche Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler, natürlich unter Berücksichtigung der Schwerpunkte der AHS und der Berufsbezogenheit der BHS, Kompetenzorientierung, Objektivität durch stan­dardisierte Aufgaben, einheitliche Beurteilungskriterien sowie Vergleichbarkeit und Trans­parenz der Leistungen.

Weiters wird durch die Änderung des SchUG-BKV ja nun sichergestellt, dass Perso­nen, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit eine Hochschulberechtigung erwerben, natür­lich die gleichen Rahmenbedingungen vorfinden. Diese gesetzliche Grundlage soll nun


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