weit nach unten. Damit müssen wir aufhören, da sind dann aber beide Regierungsparteien gefordert.
Das Gesetz, das wir hier beschließen, tragen wir selbstverständlich mit. Es ist vernünftig und richtig. Ich darf vielleicht noch ein paar Anmerkungen dazu machen.
Es ist mehrfach – vom Kollegen Töchterle, auch von der Kollegin Jank – die Verbürokratisierung unseres Schulsystems kritisiert worden. Und das zeigt sich auch hier, bei der Zentralmatura.
Mir schreibt ein Mathematik-Lehrer, dass er beim Beurteilungsraster für die Vorwissenschaftliche Arbeit 36 Deskriptoren hat.
Mir schreibt ein Kollege mit dem Fach Deutsch, dass er sich schon selber nicht mehr auskennt, weil es Kategorien gibt wie: „über das Wesentliche hinausgehend erfüllt“ – das wäre dann ein Gut. Und dann heißt es wieder: „Inputtext vollständig erfasst“ – das ist auch nur ein Gut. „Vollständig“ ist aber schwer zu toppen. Vollständiger als vollständig ist schwer möglich. Daher gibt es da sehr, sehr viel Unsicherheit.
Ich glaube, da müssen wir ansetzen: weniger Deskriptoren, weniger Einschränkung der individuellen Möglichkeiten, die Lehrerinnen und Lehrer haben, gerade in einem Fach wie beispielsweise Deutsch.
Wie gesagt: Stehen wir zum Prinzip! Arbeiten wir daran, dass wir bei der Zentralmatura hier einen Schritt weiterkommen!
Im Zusammenhang mit den Schulen für Berufstätige vielleicht noch ein Hinweis: Die haben nämlich einen wesentlichen Vorteil gegenüber der AHS. Sie haben das, was wir in der AHS nur halbherzig gemacht haben, fast vollständig durchgeführt – das wäre die Modularisierung.
Das könnten wir ins System übernehmen, das haben wir auch von Anfang an gefordert. Dann hätten wir auch dort wieder einen wesentlichen Schritt weiter gemacht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
14.28
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich begrüße es sehr und ich finde es auch wichtig und richtig, aber vor allem auch notwendig hinsichtlich der Zentralmatura, dass das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden. Diese Novelle tritt ja 2017 in Kraft, und ab diesem Zeitpunkt kann nun auch die standardisierte Reifeprüfung an allen Schulen für Berufstätige stattfinden.
Durch diese Änderung kommt es zukünftig auch zu vergleichbaren Regelungen für alle Arten der Reifeprüfung – national wie auch international. Das heißt: einheitliche Grundkompetenzen für alle Maturantinnen und Maturanten, gleiche Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler, natürlich unter Berücksichtigung der Schwerpunkte der AHS und der Berufsbezogenheit der BHS, Kompetenzorientierung, Objektivität durch standardisierte Aufgaben, einheitliche Beurteilungskriterien sowie Vergleichbarkeit und Transparenz der Leistungen.
Weiters wird durch die Änderung des SchUG-BKV ja nun sichergestellt, dass Personen, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit eine Hochschulberechtigung erwerben, natürlich die gleichen Rahmenbedingungen vorfinden. Diese gesetzliche Grundlage soll nun
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