Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
15.06
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes fußt auf Erkenntnissen, die wir aus der Vergangenheit gewonnen haben: zum einen aus dem Rechnungshofbericht rund um die Geschehnisse des Burgtheaters und zum anderen ganz klar auch aus den Empfehlungen der ICG sowie – und das ist für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier ungemein zentral – aus dem Unterausschuss des Rechnungshofes.
Ich möchte kurz zwei für mich wesentliche Punkte aus dem Ausschuss wiederholend zusammenfassen.
Zum Ersten: Die Stärkung der Holding war eine ganz klare Forderung, und sie gelingt durch die optimierte Organisation der Aufsichtskontroll- und Steuerungsfunktion. Die Umsetzung wird durch einen Kompetenzkatalog ganz klar im Gesetz sichtbar und damit auch erweitert. Die Verantwortung und Aufgabe der Holding wird deutlich festgeschrieben.
Zum Zweiten: Die Erhöhung der Basisabgeltung ist von nahezu allen Auskunftspersonen ganz klar gefordert worden. Das geschieht mit dem 1. Jänner 2016. Die Erhöhung von 14 Millionen € auf 162,9 Millionen € geschieht nicht ohne Vorgaben oder Rahmen, sondern mit ganz klarer Planungssicherheit. Dreijährige Leistungs- und Zielvereinbarungen dienen erstmalig auch als Instrument dazu.
Es ist für uns zentral, um eben den gesetzlich vorgeschriebenen kulturpolitischen Auftrag auch zu erfüllen. Im Vergleich zu manchen Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien, manchmal auch vom Koalitionspartner, heute auch wieder kommentiert vom Kollegen Zinggl, sehen wir diesen kulturpolitischen Auftrag auch ganz klar definiert. Den Vorwurf, er sei schwammig oder oberflächlich, teile ich einfach nicht, denn mit dieser Anzahl an Ziffern kann er auch gar nicht oberflächlich sein.
Ich möchte gerne Beispiele anführen:
§ 2 Abs. 1: „Förderung des Zeitgenössischen und innovativer Entwicklungen unter besonderer
Berücksichtigung österreichischen Kunstschaffens und
dessen Stärkung im internationalen Vergleich.“ Kunstvermittlung
besonders bei Kindern und Jugendlichen, Ziffer 3; oder auch
Ziffer 4: „Schaffung von Zugangs-
und Nutzungsmöglichkeiten für das gesamtösterreichische Publikum
auch durch den Einsatz von
elektronischen und anderen Massenmedien unter Berücksichtigung neu-
er medialer Entwicklung.“
Das bedeutet Kunst und Kultur für alle, und das ist für uns von der SPÖ ganz zentral. Wir von der SPÖ halten es für wichtig, diesen Auftrag zu erfüllen. Schließtage, noch mehr Kürzungen sowie keine Kunst- und Kulturvermittlung sind für uns kein Weg. Für die Grünen anscheinend schon, denn ich finde den Abänderungsantrag, der heute eingebracht wird, wirklich bedauerlich. Anscheinend ist Kunst- und Kulturvermittlung kein zentraler Punkt für euch, für Sie. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Wir wollen diesen Auftrag erfüllen, und deshalb stehen wir nicht nur ganz klar hinter der Erhöhung der Basisabgeltung, sondern haben diese auch gefordert. Zusätzlich zu fairen Gehältern für Künstlerinnen und Künstler, der guten Absicherung dieser, halten wir es gesellschaftspolitisch für wichtig, auf Kultur- und Kunstvermittlung zu setzen. Denn: Kunst und Kultur sollen allen Menschen zugänglich sein – und nicht nur jenen, die das nötige Kleingeld dafür haben! (Beifall bei der SPÖ.)
15.10
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger zu Wort. – Bitte.
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