Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 141

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


16.12.26

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Frau Kollegin Kucharowits: Worauf hingewiesen? Dass sich die Dauer der Abschreibung verändert hat? Wo sind Sie? – Weg! Schade! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist öffentlich einsehbar. Das steht im Jahresabschluss; da können Sie nachschauen. Da steht drinnen, über welche verschiedenen Zeiträume abgeschrie­ben wird. Das können Sie nachlesen, kann der Aufsichtsrat nachlesen, kann die Mi­nisterin nachlesen, der Sektionschef nachlesen und kann ich nachlesen. Man braucht sich nur aus dem Firmenbuch den Jahresabschluss zu holen. Kein Problem, oder? Da­rauf muss man nicht extra hinweisen! (Abg. Kucharowits: Danke für die Belehrung!)

Bitte, gerne! Es ist manchmal so unerträglich, was man hier zu hören bekommt! (Abg. Katzian: Das ist aber jetzt schon ein bisserl präpotent!)

Schauen Sie, ganz ehrlich, wenn so etwas gesagt wird … Dieses Thema hat mich in meiner ersten Dringlichen Anfrage beschäftigt, und damals, vor über einem Jahr, habe ich hier an dieser Stelle die Frage gestellt: Seit wann war dem Ministerium bekannt, dass es finanzielle Probleme im Burgtheater gibt, dass es eine derartige Liquiditätssi­tuation gibt? Der Herr Minister hat mir damals zur Antwort gegeben, dass er dazu nichts sagen kann, dass er erst das Ergebnis des forensischen Gutachtens abwarten muss. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Ostermayer.)

Das ist richtig! Sie waren damals noch nicht zuständig. Sie waren bereit, Auskunft zu geben. Sie haben aber ein Ministerbüro, und in diesem Ministerbüro gibt es Herrn Schulz. Der war davor schon Mitarbeiter. Sie hätten also auch gut gebrieft sein können. Die Aussage, dass Sie erst den forensischen Bericht abwarten müssen, ist einfach auch deswegen unerträglich, weil man auch in den Jahresabschlüssen hätte nachse­hen können. Man muss nur ins Firmenbuch gehen, dann kann man sehen, was die Außenstände waren, was die Kredite waren. Daraus ersieht man die Liquiditätssitua­tion. So viel zu Thema! Das habe ich vor über einem Jahr gesagt. (Ruf bei der SPÖ: Warum fragen Sie?)

Ich möchte jetzt noch Bezug nehmen darauf, was Frau Kollegin Durchschlag gesagt hat: Auch ich glaube, dass es ganz wesentlich darauf ankommen wird, wer zukünftig dieser Holding vorsteht. In der vorangegangenen Debatte war davon die Rede, dass es ein waches Auge auf Kontrolle braucht. Es ist völlig klar, dass dieses wache Auge nicht vorhanden war, dass es also sehr wohl auch ein personelles Problem war. Nach dem eben beschlossenen Gesetz kann es sogar vier wache Augen geben, vielleicht zwei rote und zwei schwarze. Ich hoffe, sie sind wach genug, um diese Kontrollaufgaben wahrzunehmen.

Dass die Kontrolle eigentlich Aufgabe des Geschäftsführers der Holding hätte sein müssen, hat der Rechnungshof unmissverständlich festgestellt. Dass es auch ein Kon­trollversagen aufseiten des Ministeriums gegeben hat, hat der Rechnungshof unmiss­verständlich zum Ausdruck gebracht. Das sind die beiden Punkte, weshalb ich mich so gegen diesen Mehrheitsbericht stelle, der sonst in vielen Bereichen sehr umfangreich ist und sehr viel abdeckt.

Sie sagen: Die Bundestheater-Holding hat alle nötige Schritte zur Effizienzsteigerung gesetzt. – Das sehe ich nicht so, diese Einschätzung teile ich überhaupt nicht. Eine weitere Feststellung ist: Das Kulturressort und die zuständigen Minister trifft kein Kon­trollversagen. Ganz ehrlich, diese Auffassung teile ich auch nicht. Das war eigentlich auch gar nicht Gegenstand der Beratungen, denn das hat ja der Rechnungshof schon unmissverständlich festgehalten. Diese Aussage ist also schlichtweg falsch.

 


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