Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung / Seite 86

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. – Bitte.

 


12.58.24

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Bei der Rede des Kollegen Lugar wäre mir bald Wittgenstein eingefallen, der gesagt hat, worüber man nicht reden kann, darüber soll man schweigen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Aber es gilt natürlich in diesem Haus die Redefreiheit, und ich nehme mir jetzt nicht die Zeit, alle Widersprüchlichkeiten Ihrer Rede hier aufzulisten, denn die Gesamtsituation ist um einiges zu ernst. (Abg. Lugar: Wo war da ein Widerspruch? Da fällt dir nichts ein! – Abg. Stefan: Ich hätte mir eine sachliche Replik auf Lugar erwartet!)

Ich möchte einleitend – und das sehr bewusst am heutigen Tage – unserer Frau Bun­desministerin für Inneres meine größte Hochachtung dafür zum Ausdruck bringen, wie sie ihre Aufgabe und ihre Verantwortung im Sperrfeuer der Besserwisser wahrnimmt. (Beifall bei der ÖVP.) Anders ist das ja nicht zu formulieren.

Es ist schon bemerkenswert, wie manche Kritik zum Teil offen, zum Teil auch nur zwi­schen den Zeilen im Hinblick darauf durchkommt, was denn an Maßnahmen zu setzen wäre. Und jetzt, wo wir hier ein Gesetz in Diskussion bringen, das es gerade der Bun­desministerin für Inneres künftig ermöglichen wird, zum Teil chaotische Zustände, wie wir sie gesehen haben – und es ist nicht anders zu bezeichnen –, in den Griff zu be­kommen, wird auch dieses Gesetz kritisiert.

Das, meine Damen und Herren, ist eine Doppelbödigkeit, die wir jenen, die sie an den Tag legen, nicht durchgehen lassen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Bundesverfassungsgesetz ist ja nicht ein Gesetz, das drüberfahren will, son­dern es ist ein Gesetz mit einem großen Fingerzeig an jene, die Vereinbarungen nicht einhalten. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Frau Kollegin Kuntzl, wenn Sie die Situation in Traiskirchen ansprechen und sozusa­gen der dortigen Unternehmung die Schuld für die Zustände geben, dann haben Sie den NGOs, die Sie zwar dann erwähnt haben und hinsichtlich deren Sie gemeint ha­ben, dass die das besser könnten, nicht genau zugehört. Es waren genau jene NGOs, die gesagt haben, sie hätten das auch nicht anders lösen können, Frau Kollegin Kuntzl. Diese Kritik war ein bisschen billig, das möchte ich schon sagen, denn das Problem ist schlicht und einfach, dass einige Länder die Quoten nicht erfüllt haben, und das hat bedauerlicherweise zu diesen Zuständen geführt.

Wir bringen nun dieses Bundesverfassungsgesetz in Diskussion, mit dem die Möglich­keit geschaffen wird, dass, wenn die Quote nicht erfüllt wird, der Bund ein Durchgriffs­recht auf jene Bereiche erhält, die dem Bund ja eigentlich zur Verfügung stehen. Es ist ja schon ein bisschen eigenartig, dass es dem Bund selbst in einer derart krisenhaften Situation nicht möglich sein soll, in Militärkasernen, in Polizeikasernen oder in Immobi­lien, die der Bund zur Verfügung hat, entsprechende Quartiere zu schaffen, wenn es notwendig ist. Das hat ja wirklich niemand verstanden, und deshalb ist es gut, dass diese Gesetzesvorlage jetzt in Diskussion ist, meine Damen und Herren.

Ich glaube, dass es auch richtig ist, dass heute an der Infragestellung der Dublin-Regel Kritik geübt wurde. Ich glaube, dass es nicht angeht, dass man Dublin infrage stellt und noch keine brauchbare Ersatzlösung dafür hat. Wenn man nämlich jetzt Dublin infrage stellt, und das ist in den letzten ein, zwei Tagen in sehr massiver Form passiert, dann entsteht genau das, was wir nicht wollen. Dann entsteht genau eine Debatte darüber, Schengen infrage zu stellen und sozusagen die nationalen Grenzen wieder aufzurich-


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